TIPP DES TAGES

Aufgepasst bei Abschreibungen!

Veröffentlicht:

Wenn Sie in neue Geräte investieren oder eine Praxis übernehmen, sollten Sie darauf achten, dass bei der Gewinnermittlung alle Wirtschaftsgüter komplett erfasst werden. Denn die Abschreibung eines Wirtschaftsguts, das nicht im Betriebsvermögen erfasst ist, können Sie nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht nachholen.

Dabei sollten Sie auch Wirtschaftsgüter aufführen, deren Wert noch nicht feststeht. Dann erlässt das Finanzamt meist einen vorläufigen Bescheid.

Az.: VIII R 3/08

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Versorgung von Privatpatienten

PKV-Vergütung bringt Praxen knapp 74.000 Euro zusätzlich

Lesetipps
Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter