Urteil zu Wundinfektion
Aufklärung fehlt - dennoch kein Fehler!
KÖLN. Auch wenn ein Patient nicht ausreichend über Wundinfektionsgefahren aufgeklärt wurde, haftet eine Klinik nicht, wenn der Patient selbst bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.
Ein Mann hatte geklagt, weil es nach der ambulanten Operation einer Nabelhernie zu einer Wundinfektion gekommen war. Das OLG konnte keinen Behandlungsfehler erkennen.
Auch den Vorwurf der mangelhaften Aufklärung über das Infektionsrisiko und über Behandlungsalternativen ließen die Richter nicht gelten. Die gewählte Methode sei vorzugswürdig gewesen, über ein endoskopisches Verfahren habe die Klinik den Patienten nicht aufklären müssen.
Zwar sei der Mann tatsächlich unzureichend über das Wundinfektionsrisiko bei der OP aufgeklärt worden.
Angesichts des bestehenden Behandlungsdrucks hätte sich der Mann nach Überzeugung des OLG aber auch bei Kenntnis des Risikos zu dem relativ kleinen ambulanten Eingriff entschieden. (iss)
Az.: 26 U 88/13