Digitalisierung
BAH zum DVPMG: Gesundheitsportal darf Therapiefreiheit nicht einschränken
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller begrüßt das Ziel des BMG, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben, äußert aber Bedenken zum Nationalen Gesundheitsportal.
Veröffentlicht:Berlin. Nachdem das Kabinett am Mittwoch den Gesetzentwurf des „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) beschlossen hat, mahnt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in einer Stellungnahme an, dass das im aktuellen Entwurf verankerte Nationale Gesundheitsportal nicht die Therapiefreiheit einschränken darf.
„Sofern eine zentrale Gesundheitsinformation vorgenommen wird, müssen die Angebote ohne Bewertung oder Lenkung bereitgestellt werden, um das Vertrauensverhältnis zwischen den Heilberufen und den Patientinnen und Patienten nicht zu beeinflussen. Daher ist es wichtig, der Beurteilung von Arzneimitteln durch die Zulassungsbehörden und den Therapieleitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu folgen. Darüber hinaus sollte das nationale Gesundheitsportal an zentraler Stelle prominent auf die heilberufliche Beratung durch Arzt und Apotheke verweisen“, kommentiert Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH.
Kritik an Google-Kooperation
Tatsächlich würde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach dem aktuellen Gesetzentwurf verpflichtet werden, „ein bundesweites Verzeichnis der vertragsärztlichen Leistungserbringer mit wesentlichen Informationen zum Versorgungsangebot einzurichten“. Suchanfragen der Bürger im Nationalen Gesundheitsportal würden dann an das Verzeichnis der KBV weitergeleitet.
Der BAH kritisiert außerdem das privilegierte Ranking des Gesundheitsportals bei Google-Suchanfragen. Das Bundesgesundheitsministerium ist mit dem Konzern eine entsprechende Kooperation eingegangen. Das Gesundheitsportal ist bereits seit September online verfügbar und soll sukzessive ausgebaut werden.
Für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Gesundheitsportals werden im Gesetzesentwurf für das 2021 4,5 Millionen Euro veranschlagt; 2022 sollen fünf Millionen Euro bereitstehen. (mu)