Telemedizin
BÄK gibt Hinweise zur Organisation von Videosprechstunden
Mit einer neuen Handreichung zur Videosprechstunde will die Bundesärztekammer Ärzte mit technischen, rechtlichen und organisatorischen Informationen unterstützen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat auf die steigende Beliebtheit der Telemedizin reagiert und am Freitag eine „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden“ veröffentlicht. Die zweiseitige Handreichung gliedert sich in acht Themenblöcke: organisatorischer Ablauf, technische Voraussetzungen, Aufklärung Fernbehandlung, Schweigepflicht und Datensicherheit, Dokumentation und Arztbrief, Verordnungen und AU-Bescheinigungen, Weiterbehandlung sowie Vergütung.
Die BÄK empfiehlt Ärzten darin, verbindliche Videosprechstundenzeiten festzulegen und diese aktiv zu kommunizieren. Videosprechstunden könnten aber erst dann angeboten werden, wenn Ärzte zuvor ihrer KV angezeigt haben, einen zertifizierten Videodienstanbieter zu nutzen. Zudem müssten die Identität des Patienten sowie eine störungsfreie und datenschutzkonforme Kommunikation gewährleistet sein. Sinnvoll könne es zudem sein, einen (elektronischen) Kurzarztbrief mit Befunden. Diagnosen und der Therapie zu verfassen, der an den Patienten versandt wird, schreibt die BÄK. Den Patienten müsste außerdem eindeutig kommuniziert werden, wie sie sich bei Veränderungen ihres Gesundheitszustandes verhalten soll. „Diese Empfehlung sollte dokumentiert werden“, heißt es in dem Papier.
Die BÄK wolle mit ihren Empfehlungen auch über die Corona-Pandemie hinaus einen Beitrag dazu zu leisten, telemedizinsche Angebote als Ergänzung zum Arztbesuch zu fördern, wie Dr. Josef Mischo, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Fernbehandlung der BÄK, in einer Mitteilung betont. Neben den konkreten Handreichungen enthält das Papier auch weiterführende Informationen, etwa zu Abrechnungsempfehlungen, die mithilfe von QR-Codes aufgerufen werden.
Zur Erinnerung: KBV und GKV-Spitzenverband haben vergangene Woche vereinbart, die Mengenentgrenzung für Behandlungsleistungen per Videosprechstunde um drei Monate bis Jahresende zu verlängern.
Die „Handreichung für Ärztinnen und Ärzte zur Umsetzung von Videosprechstunden in der Praxis“ steht hier zum Download bereit.