GOÄ-Reform

BDI warnt vor heimlicher Budgetierung 

Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist fast abgeschlossen, verkündete BÄK-Präsident Montgomery kürzlich. Doch nach Sicht des Berufsverbands Deutscher Internisten bieten die Änderungen viel Sprengstoff. Daher solle die BÄK die Verhandlungen stoppen.

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Wird die GOÄ zu einem Edel-EBM?

Wird die GOÄ zu einem Edel-EBM?

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hat sich vor Beginn des 7. Deutschen Internistentages am 11. und 12. September in Berlin entschieden gegen die derzeitigen Reformüberlegungen von Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) an der GOÄ ausgesprochen.

"Die GOÄ wird zu einem Edel-EBM", kritisierte BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack die Verhandlungen zwischen BÄK und PKV. Nach Ansicht des BDI darf die GOÄ kein verbindlicher Leistungskatalog wie der EBM sein.

Analogziffern würden gemeinsam mit der PKV bewertet und in Gebührenordnungspositionen umgewandelt. Der BDI sieht darin die Gefahr, dass "heimlich" ein Leistungskatalog für die PKV eingeführt wird. Dadurch näherten sich PKV und GKV immer mehr an.

"Rote Linie überschritten"

Besonders kritisch sieht Wesiack die Möglichkeit, Ausgabensteigerungen zu begrenzen. Das sei eine "verkappte Budgetierung im PKV-System".

Zudem seien die vorgesehenen Ausgabenobergrenzen im PKV-System sachfremd, sodass bei den Verhandlungen eine "rote Linie überschritten wurde, bei der für die Bundesärztekammer die Kompromissbereitschaft enden muss", so Wesiack weiter.

Ferner solle die Anwendung von Steigerungsmöglichkeiten durch Einführung eines "robusten Einfachsatzes" erschwert werden.

Die BÄK solle sich überlegen, ob man auf einen mit der PKV und der Beihilfe abgestimmten Reformentwurf verzichtet und die derzeitigen Verhandlungen beendet.

Erst kürzlich hatte BÄK-Präsident Montgomery gegenüber der "Ärzte Zeitung" gesagt, die GOÄ-Reform sei fast am Ziel. Diese Zuversicht teilt der Verband nicht. Er fordert die Bundesärztekammer daher dazu auf, in Erwägung zu ziehen, die Verhandlungen mit PKV-Verband und Beihilfe zu beenden.

Denn die jetzige GOÄ scheine immer noch besser zu sein als eine GOÄ, die sich zu sehr am GKV-System orientiere.

BDI übt Kritik an Zweitmeinungsverfahren

Kritisch sieht der Berufsverband auch das im Koalitionsvertrag festgelegte Zweitmeinungsverfahren, das jedem Versicherten zustehen soll.

"Schwierig wird es für den Patienten, wenn sich aus dem Verfahren der Zweitmeinung widersprüchliche Behandlungsinformationen ergeben, gab Dr. Wolf von Römer, erster BDI Vizepräsident, zu bedenken.

Zudem stelle sich die Frage, ob der Patient in seiner emotional schwierigen Situation in der Lage ist, differenzierte Aussagen beurteilen zu können, um eine richtige Entscheidung zu treffen. (mam/jvb)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 10.09.201421:42 Uhr

Oh wei, BDI !

Beim durchaus diskussionswürdigen 800 Millionen-Abschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) stand er lediglich als Zaungast dabei. Weil der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) sich nicht mal die Mühe gemacht hatte, bereits im Vorfeld der Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband Bund (SpiBu) der Gesetzlichen Krankenkassen und der KBV-Spitze e i g e n e Vorstellungen und Forderungen zu finden oder gar zu deklamieren. Und weil der BDI es sträflich vernachlässigt hatte, die polemisch-irreführenden SpiBu-Behauptungen zu einem neuerlichen PROGNOS-Gutachten bzw. das damit verbundene Ärzte-"Bashing" wahrzunehmen, zu analysieren und Gegenstrategien zur U n t e r s t ü t z u n g der KBV-Verhandlungsposition zu entwickeln. Da reichte es nur zum Absenken des Daumens als passiver Zuschauer in der Honorar-Arena, nachdem man die alljährliche Honorardebatte um höhere GKV-Umsätze in Vertragsarzt-Praxen im Wesentlichen wieder mal verschlafen hatte.

Jetzt, knapp 5 Jahre nach den ersten, bis dato faktisch ergebnislosen Auseinandersetzungen zwischen der GOÄ-Honorarabteilung der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Bundesverband der Privaten Krankenversicherer (PKV) um eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu), ist der BDI erstmals aufgeschreckt. Bereits orientierungslos in der GKV zwischen Kostenerstattungs- und Sachleistungsprinzipien hin- und her pendelnd, hat er jetzt einige Chimären entdeckt:
• Die "heimliche Budgetierung"
• Die "heimliche" Einführung eines Leistungskatalogs
• Die Systemkonvergenz von PKV und GKV mit "Ausgabenobergrenzen"

Vollends abgedreht ist die Forderung, die Verhandlungen mit PKV-Verband und Beihilfe möglicherweise zu beenden. Dazu als Gedankenstütze für den BDI:
• die GOÄ-Systematik vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218) ist 27 Jahre alt
• 14 Prozent GOÄ-Punktwert-Anhebung in 31 Jahren (1983-2014)
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 "Pfennige" (1996)
• jährlicher Punktwertanstieg durchschnittlich plus 0,45 Prozent per annum.

Eine völlig veraltete GOÄ ist nicht nur vom BDI insbesondere bei Technik- und Labor-lastigen Facharztpraxen durch ungebremste Mengenausweitung und Überbewertung non-verbaler und Arzt-Patienten-Interaktions-freier Leistungen in eine Schieflage getrieben und ausgenutzt worden. Hausärztlich orientierte Basis-, Begleit- und Versorgerpraxen können vollkommen u n t e r b e w e r t e t e Anamnese-, Untersuchungs-, Basisdiagnostik-, Therapie- und Gesprächsleistungen betriebswirtschaftlich nicht mehr abbilden oder über die Menge kompensieren. Eine familien- und sozialmedizinisch orientierte Primärversorgung wird im Übrigen von a l l e n Facharzt-Interessenvertretern und von vielen Berufsverbänden wir Hartmannbund (HB), NAV-Virchowbund etc. abgeblockt.

Was dem BDI bis heute nicht aufgegangen ist? Dass er s e l b s t, gemeinsam mit allen anderen freiberuflich niedergelassen tätigen Privat- oder Kassenärzten, die GOÄ-Verhandlungen führen müsste, statt sie ewig passiv zu kommentieren. Denn die überwiegend vom Marburger Bund (mb) bestallten Landes-ÄK- und BÄK-Vertreterinnen und –Vertreter haben als Interessenverwalter der angestellten und beamteten Ärzte keine entsprechende Motivation und Agitation, für die berechtigten Honorarinteressen im Rahmen einer GOÄneu einzustehen und zu kämpfen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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