GOÄ-Reform
BDI warnt vor heimlicher Budgetierung
Die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist fast abgeschlossen, verkündete BÄK-Präsident Montgomery kürzlich. Doch nach Sicht des Berufsverbands Deutscher Internisten bieten die Änderungen viel Sprengstoff. Daher solle die BÄK die Verhandlungen stoppen.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hat sich vor Beginn des 7. Deutschen Internistentages am 11. und 12. September in Berlin entschieden gegen die derzeitigen Reformüberlegungen von Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) an der GOÄ ausgesprochen.
"Die GOÄ wird zu einem Edel-EBM", kritisierte BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack die Verhandlungen zwischen BÄK und PKV. Nach Ansicht des BDI darf die GOÄ kein verbindlicher Leistungskatalog wie der EBM sein.
Analogziffern würden gemeinsam mit der PKV bewertet und in Gebührenordnungspositionen umgewandelt. Der BDI sieht darin die Gefahr, dass "heimlich" ein Leistungskatalog für die PKV eingeführt wird. Dadurch näherten sich PKV und GKV immer mehr an.
"Rote Linie überschritten"
Besonders kritisch sieht Wesiack die Möglichkeit, Ausgabensteigerungen zu begrenzen. Das sei eine "verkappte Budgetierung im PKV-System".
Zudem seien die vorgesehenen Ausgabenobergrenzen im PKV-System sachfremd, sodass bei den Verhandlungen eine "rote Linie überschritten wurde, bei der für die Bundesärztekammer die Kompromissbereitschaft enden muss", so Wesiack weiter.
Ferner solle die Anwendung von Steigerungsmöglichkeiten durch Einführung eines "robusten Einfachsatzes" erschwert werden.
Die BÄK solle sich überlegen, ob man auf einen mit der PKV und der Beihilfe abgestimmten Reformentwurf verzichtet und die derzeitigen Verhandlungen beendet.
Erst kürzlich hatte BÄK-Präsident Montgomery gegenüber der "Ärzte Zeitung" gesagt, die GOÄ-Reform sei fast am Ziel. Diese Zuversicht teilt der Verband nicht. Er fordert die Bundesärztekammer daher dazu auf, in Erwägung zu ziehen, die Verhandlungen mit PKV-Verband und Beihilfe zu beenden.
Denn die jetzige GOÄ scheine immer noch besser zu sein als eine GOÄ, die sich zu sehr am GKV-System orientiere.
BDI übt Kritik an Zweitmeinungsverfahren
Kritisch sieht der Berufsverband auch das im Koalitionsvertrag festgelegte Zweitmeinungsverfahren, das jedem Versicherten zustehen soll.
"Schwierig wird es für den Patienten, wenn sich aus dem Verfahren der Zweitmeinung widersprüchliche Behandlungsinformationen ergeben, gab Dr. Wolf von Römer, erster BDI Vizepräsident, zu bedenken.
Zudem stelle sich die Frage, ob der Patient in seiner emotional schwierigen Situation in der Lage ist, differenzierte Aussagen beurteilen zu können, um eine richtige Entscheidung zu treffen. (mam/jvb)