BGH

BGH grenzt Betreuungsanspruch von Angehörigen ein

Wer einen Interessenskonflikt hat, ist nicht zur Betreuung des betreffenden Menschen geeignet. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Veröffentlicht:

Karlsruhe. Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bekommen Angehörige nicht automatisch den Zuschlag für die Betreuung. Sie haben zwar grundsätzlich Vorrang, müssen für diese Aufgabe aber auch geeignet sein, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem aktuell veröffentlichten Beschluss. Auch die eigene Verstrickung in die Interessen des zu Betreuenden kann danach zu einer fehlenden Eignung führen.

Im konkreten Fall ist danach der Vater einer intelligenzgeminderten jungen Frau nicht als Betreuer geeignet. Er ist von der Mutter geschieden und hatte wegen eigener Konflikte die Kontakte der Tochter zu ihrer Mutter und auch zu einer Schwester untergraben. „Angesichts des Konfliktpotenzials in der Familie“ hatte das Amtsgericht Aachen die Betreuung durch den Vater aufgehoben und eine Berufsbetreuerin bestellt. Dies hat der BGH nun als richtig und rechtmäßig bestätigt. (mwo)

Bundesgerichtshof

Az.: XII ZB 329/19

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Sozialgerichtsurteil

Gegen KV-Hinweis kann nicht sofort geklagt werden

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Schnelle Kommunikation, aber sicher: Das hilft Teams unterschiedlicher Einrichtungen bei der effizienten Zusammenarbeit.

© [M] Famedly

Neues Kooperationswerkzeug im Netz

Effiziente Kommunikation: Der schnelle Draht von Team zu Team

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung