Der konkrete Versicherungsfall

BU für Ärzte – COVID-19 ist kein Ausschluss

Eine BU-Versicherung ist für niedergelassene Ärzte ein absolutes Muss. Etwas Flexibilität bei der für diesen Fall abgesicherten Rentenhöhe räumt Risiken aus.

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Frage: Fünf Jahre nach Abschluss meiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) habe ich geheiratet, jetzt habe ich zwei Kinder. Ist es sinnvoll, die BU-Police anzupassen?

Antwort: Das kommt auf die Lebenssituation an: Wenn Sie auf Ihr Einkommen in voller Höhe angewiesen sind und etwaige Einkommensverluste durch eine Berufsunfähigkeit nicht durch Ihren Ehemann oder ihre Ehefrau ausgeglichen werden können, ist es wichtig, genug Flexibilität zu haben, eine bestehende Absicherung bei Bedarf anzupassen.

Wenn Sie beispielsweise Nachwuchs bekommen, ein Haus kaufen oder eine Praxis übernehmen, dann steigt Ihr Absicherungsbedarf. In solchen Situationen sollte die BU so angepasst werden, dass sie im Fall der Fälle auch Kreditraten für Immobilie oder Praxis abdeckt. „Auch mitten im Berufsleben sollte man mindestens alle zwei bis drei Jahre prüfen, ob der vereinbarte Schutz noch zum Bedarf passt“, rät Ingo Zoll, Produktmanager Versicherungen bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank.

20 bis 25 Prozent der Erwerbstätigen – je nach Quelle – schaffen es nicht direkt bis zur Altersrente, sondern werden im Laufe ihres Berufslebens berufsunfähig. Bei Ärzten deckt das berufsständische Versorgungswerk zwar einen Teil des Risikos ab. Die Versorgungswerke leisten allerdings häufig erst dann, wenn keinerlei Tätigkeit in einem ärztlichen Berufsfeld mehr möglich ist.

Insgesamt 60 Prozent des aktuellen Bruttoeinkommens sollten Sie daher über eine BU absichern, sagt eine Faustregel – am besten schon ab einer festgestellten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent, so dass Sie nicht darauf angewiesen sind, in anderen Berufsfeldern zu arbeiten. „Auch hohe Rücklagen helfen auf Dauer nicht, wenn ein Großteil des regelmäßigen Einkommens wegbricht“, so die Erfahrung Zolls.

Übrigens: Eine vollständig und folgenlos ausgeheilte Corona-Infektion ist bei vielen Versicherern kein Ausschluss für eine BU-Versicherung. Wichtig sei es allerdings, bei der Beantragung die Fragen in der Gesundheitserklärung wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, um im Fall der Fälle den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. (ger)

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