Barmer-Vertrag ist für Gericht kein Integrationsvertrag
GOTHA (dür). Der Barmer Hausarzt-Apotheker-Vertrag ist nach Auffassung des Sozialgerichtes Gotha kein zulässiger Vertrag der Integrierten Versorgung. Voraussetzung für einen solchen Vertrag ist, daß etwa Ärzte in Klinik und Praxis kooperieren oder mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen zusammenarbeiten. Das sei bei der Kooperation von Hausärzten und Apothekern im Barmer-Vertrag nicht der Fall, so das Gericht.