Unternehmen
Bayer legt in USA für 1,6 Milliarden Dollar Streit um Spirale bei
Zwei Jahre nach der Marktrücknahme seiner Verhütungsspirale Essure™ vergleicht sich Bayer in den USA mit tausenden Klägerinnen.
Veröffentlicht:Leverkusen. Nach der Großbaustelle Glyphosat hat Bayer nun einen weiteren, wenn auch bedeutend kleineren Rechtsstreit in den USA außergerichtlich beilegen können. Gegen Zahlung von insgesamt rund 1,6 Milliarden Dollar (1,35 Milliarden Euro) seien 90 Prozent der in den Staaten anhängigen fast 39 .000 Klagen wegen gesundheitlicher Schädigungen durch das Medizinprodukt Essure™ nun erledigt, teilte Bayer am Freitag mit. Mit Anwälten, die die verbliebenen Klägerinnen vertreten, befinde man sich in Vergleichsverhandlungen.
Bei Essure™ handelt es sich um eine Spirale, die als Eileitereinsatz zur dauerhaften Empfängnisverhütung dienen soll. Das Produkt wurde zwischen 2017 und 2018 erst aus den europäischen Märkten und dann auch vom US-Markt genommen.
Bayer begründete die Marktrücknahme mit einbrechender Umsatzentwicklung. Erworben hatte der Leverkusener Konzern das hormonfreie Verhütungsmittel 2013 mit der Übernahme des kalifornischen Pharmaunternehmens Conceptus, dessen Hauptprodukt die Spirale war.
Prominente Anklägerin
In der Folgezeit häuften sich Berichte über Anwenderinnen, die Nebenwirkungen wie unter anderem Schmerzen, Schwindel, Menstruationsstörungen, ungewollte Schwangerschaften oder Depressionen beklagten. In den USA nahm sich bereits 2014 auch die prominente Verbraucheraktivistin Erin Brockovich der Sache an, die eine Petition zum Verkaufsstopp unterstützte. Das BfArM ließ anlässlich der Vertriebseinstellung in Deutschland Anfang Mai 2018 wissen, dass hierzulande „bislang keine Meldungen zu diesem Produkt vorliegen“.
Die jetzt mit US-Anwälten erzielten Vergleichsvereinbarungen enthielten „keinerlei Eingeständnis eines Fehlverhaltens oder einer Schuld“, heißt es in der Konzernmitteilung. Die Vergleichszahlung sei in Gänze „durch bestehende Rückstellungen gedeckt“. Auch in anderen Ländern seien noch Rechtsstreitigkeiten in gleicher Angelegenheit anhängig, in welcher Größenordnung, wurde nicht mitgeteilt. (cw)