Kommentar

Befreiungsschlag für Zweigpraxen

Von Sabine Schiner Veröffentlicht:

Die Gründung von Zweigpraxen ist nicht einfach. In Hessen wird im Schnitt etwa die Hälfte aller Anträge von der KV abgelehnt. Initiativen von Bundesländern wie Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, die Ärzten Fördermittel für die Gründung von Zweigpraxen zur Verfügung stellen, wenn sie die Versorgung in ländlichen Regionen verbessern helfen, greifen den Praxischefs finanziell unter die Arme.

Schleswig-Holstein geht noch einen Schritt weiter und schafft eine bürokratische Hürde ab. Im Norden müssen Ärzte, die eine Zweigpraxis gründen, keinen zusätzlichen Bereitschaftsdienst leisten, wenn ihre Zweigpraxis in einem anderen Bereitschaftsdienstbezirk liegt. Diese Regelung erspart Ärzten Zeit, Nerven und Geld: Sie müssen die Zusatz-Bereitschaftsdienste nicht in den Praxisalltag einplanen oder an einen Vertreter delegieren.

Die Befreiung vom Bereitschaftsdienst stärkt vor allem kleinere Praxen, denen es im Vergleich zu MVZ an Personal fehlt, um zusätzliche Dienste organisieren zu können. Der Vorstoß aus Schleswig-Holstein ist eine Hilfe, die vor allem dort Schule machen könnte, wo sich ein Ärztemangel abzeichnet und schnelle Hilfe notwendig ist. Letztlich, das ist klar, sind es ohnehin die Patienten selbst, die entscheiden, ob sie den Zusatz-Service an Sprechstunden annehmen oder nicht.

Lesen Sie dazu auch: Zweigpraxen: Am Anfang zahlen Ärzte drauf

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