Kassen-Urteil

Bei androgenetischer Alopezie Anspruch auf Echthaarperücke

Die Versorgung mit einer Echthaarperücke ist bei Patientinnen mit androgenetischer Alopezie im Vergleich zur Kunsthaarvariante die wirtschaftlichere Versorgung, so das Sozialgericht Dresden.

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Dresden. Frauen mit androgenetischer Alopezie können von ihrer Kasse die Übernahme der Kosten für eine Echthaarperücke verlangen – und zwar dann, wenn sich dies „langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt“. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem rechtskräftigen Bescheid entschieden.

Die Kasse vertrat allerdings die Meinung, dass Kunsthaarperücken ausreichend seien und vor allem auch „auf den ersten Blick nicht von Echthaarversorgung unterschieden“ werden könnten. Doch darauf kommt es nach Einschätzung der Sozialrichter gar nicht an. Vielmehr sei die Versorgung mit einer Echthaarperücke wirtschaftlich gewesen, denn die gewählten Echthaarperücken könnten deutlich länger genutzt werden, bevor sie unansehnlich würden und ausgetauscht werden müssten. Im Fall der Klägerin sei die Echthaarperücke zwar knapp 50 Prozent teurer gewesen, habe jedoch auch doppelt so lange gehalten, bevor eine Neuversorgung erfolgen musste. (sve)

Sozialgericht Dresden, Az.: S 18 KR 304/18

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