Straftatbestand Rechtsbeugung

Bewährung für Familienrichter wegen Corona-Masken-Urteil

Weil er die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, ist ein Richter zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er habe ein Urteil gefällt, dass er von vornherein so beabsichtigt hatte, so das Gericht.

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Erfurt. Ein Familienrichter, der mit einer Entscheidung die Corona-Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen kippen wollte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach den Juristen am Mittwoch der Rechtsbeugung schuldig und verhängte gegen ihn eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ausgesetzt zur Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Gefängnis und die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

Der Mann habe ein Urteil gefällt, „das er von vorn herein so beabsichtigt hatte“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Das Verfahren am Amtsgericht Weimar, in dem er seine Entscheidung fällte, habe er aktiv generiert.

Der Familienrichter hatte im April 2021 verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Seine Entscheidung wurde später durch Folgeinstanzen aufgehoben. Er war für derartige Entscheidungen gar nicht zuständig. (dpa)

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