Insulin-Entzug

Bewährungsstrafe für Elternpaar

Veröffentlicht:

HANNOVER. Acht Monate auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung.

So lautet das Urteil des Landgerichtes Hannover über ein Elternpaar, dem vorgeworfen wird, seine vierjährige diabeteskranke Tochter um Weihnachten 2009 lediglich mit Rohkost versorgt und das Insulin abgesetzt zu haben, um das Kind zu entwöhnen.

Das Kind starb schließlich in der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Staatsanwatschaft hatte wegen Körperverletzung mit Todesfolge ein Jahr Haft gefordert.

Erst nachdem das Kind einen Atemstillstand erlitt, hatten die Eltern einen Arzt gerufen. Laut Staatsanwaltschaft hätten die Eltern aber schon medizinische Hilfe holen müssen, als das Kind Blut erbrach und überhohe Zuckerwerte zeigte.

Als das Kind ins Krankenhaus kam, war es zu spät. Es starb an multiplem Organversagen.

Umstritten war in dem Prozess, ob die Eltern von ihrer Ärztin ausreichend aufgeklärt worden waren. "Es geht um den Kenntnisstand der Eltern zur fraglichen Zeit", sagt Christian Wöhlke, Anwalt des Vaters.

Das Gericht maß dieser Frage aber weniger Bedeutung bei und stützte sich in seiner Urteilsfindung vor allem auf die Verantwortung der Eltern für das Schutzbefohlene, erläutert Wöhlke.

Verzicht auf Revision

"Das Gericht erkannte darauf, dass Vater und Mutter liebende Eltern sind und das Beste für ihr Kind wollten", so ein Sprecher des Gerichtes zur "Ärzte Zeitung". "Aber die beiden haben die Situation fahrlässig verkannt."

Die Anwälte des Ehepaares hatten zwar Freispruch für ihre Mandanten gefordert, werden nun aber nicht in Revision gehen, kündigt Wöhlke an.

"Für uns war am Ende wichtig, dass das Gericht auf fahrlässige, nicht vorsetzliche Tötung entscheidet. Denn das Kind wurde nicht vorsätzlich gefährdet." (cben)

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 16.02.201520:13 Uhr

@verehrte(r) Ufuk Sivritas: keineswegs einverstanden! es war auch nicht nur das Insulin!

das Kind war völlig unterernährt und starb an Multiorganversagen in einer Uniklinik. Wäre es nur Insulin gewesen, wäre die Therapie rel. leicht möglich gewesen!
Eine normale Mutter und ein normaler Vater kann auch nicht aus Dummheit diesen kontinuierlichen Verfall übersehen, so etwas widerspricht einem angeborenen Mutterinstinkt, der auch mit kompletter Abschaltung des Denkapparates existiert.
Hier wird ganz im Gegenteil eine vom Intellekt aufgepfropfte Ideologie die natürlichen Instinkte, die man auch Mutterliebe nennen darf, vergewaltigen und unterdrücken, wie die Menschenopfer der Inkas. Es geht hier um den gesundheitsschädlichen Vegetarismus, besonders für Kinder, der hier geradezu tabuisiert wird.
Elternliebe ist hier von NIEMANDEM festgestellt worden, sondern nur eine unverschämte Behauptung der juristischen Verteidigung, die ja bekanntlich lügen darf dass sich die Balken biegen. Dafür wird sie bezahlt. Er wollte ja auch noch die ausgeschaltete Ärztin haftbar machen, das ist ja noch schöner, nur nicht die wahren Schuldigen.
Das sind bitte nicht Ärzte sondern ideologische und auch politische Vegetarismusprediger, die sogar das Klima damit retten wollen.
Warum hat der Verteidiger nicht diese genannt als Schuldige am Tod eines Kindes???
Die Englische Vegetariergesellschaft selbst verlangt von einer Mutter bei Nachwuchs nicht ohne Grund MUTTERMILCHERNÄHRUNG FÜR 5 JAHRE, in Worten fünf Jahre.
Das wird wiederum eine rein vegetarisch ernährte Mutter kaum schaffen, woher kommen ausreichend Mineralien, Vit.B12 etc.? Schon die Milch einer gesunden Frau ohne Defizite reicht dem Baby nach 6 Monaten nicht mehr vollständig für eine optimale Entwicklung.
Alle Statistiken zeigen Vorteile je länger gestillt wird.
Vegetarismus bei wachsenden Kindern ist KEIN Kavaliersdelikt, den man mit Dummheit entschuldigen darf,
dafür sollten Vegetarier SELBST sorgen, die noch einen Funken Moral und Verstand besitzen.
Aber natürlich auch die Medien,
ich wiederhole, es ist nicht der erste Todesfall eines kleinen Kindes wegen Vegetarismusexperiment,
ganz besonders ist es aber eine Aufgabe der Justiz.
Damit den Eltern bei der Aussicht auf Gefängnis die Lust an abartigen Experimenten mit Kleinkindern vergeht.

mfG

Ufuk Sivritas 16.02.201514:35 Uhr

2 voneinander (wenn auch nicht ganz) unabhängige Faktoren

sollten hierbei beachtet werden:
1. die eltern haben die Insulintherapie abgesetzt:
- um es mit einfachen Worten zu sagen: dumm, aber nicht boshaft, da hier zu unterstellen ist, daß die Eltern einfach keine Ahnung hatten, wieso ihr kind das insulin braucht. Man sollte (in dubio pro reo) davon ausgehen, daß die Eltern ihr Kind liebten und es von einer "Insulin-Abhängigkeit" schützen wollten. Sicherlich wissenschaftlich mit nichts untermauert, aber man muss auch daran denken, daß es auch im Deutschland des 21. Jahrhunderts immer noch ungebildete und einfach strukturierte menschen gibt, die von Wissenschaft nicht viel halten, oder keine (ausreichende) Bildung haben.
Eine Anklage auf Mord bedarf jedoch den Vorsatz, jemandem töten zu wollen aus niederen Beweggründen. bereits der Umstand, daß jmd. aus niedern Beweggründen die verletzung und den Tod des Opfers in Kauf nimmt, ohne diesen bewusst zu veranlassen, kann bereits eine Mordanklage (so, wie ich es als Nicht-Jurist verstehe) in Frage stellen.
2. Die Eltern haben viel zu spät Hilfe gerufen, nachdem sioe eigentlich hätten merken müssen, das ihr Versuch gescheitert war ( zu hohe BZ-Werte und Bluterbrechen). Spätestens hier hätten sie professionelle Hilfe gerufen.
Jedoch: wenn man unter 1) schon die Aufgeklärtheit und die Bildung der Eltern bezweifeln kann, könnte man dies auch hier zu deren Verteidigung heranziehen:
Es wäre durchauis denkbar, daß die Eltern in einer einfach gestrickten Weltanschauung davon ausgingen, daß "es erst schlimemr werden muss, bevor es besser wird" oder das Erbrechen/die Hämetemesis als eine Art Drogenentzug interpretierten.
Wir brauchen wohl nicht darüber zu diskutieren, daß die Eltern schuld am Tod des Mädchens sind. Daß die Eltern das Kind nicht liebten, ihre Intention nicht das Wohl des Kindes war, kann man hiervon jedoch nicht ableiten.
Unser rechtssystem unterscheidet (zum Glück) zwischen Mord, Totschlag, Unterlassung mit Todesfolge und fahrlässiger/vorsätzlicher Körperverletzung etc.

Eine Mordanklage aus emotionalen Gründen (Opfer ein Kind, Täter die Eltern, Eltern nicht mit Vernunft begabt) würde mich viel mehr an unserem Rechtssystem zweifeln lassen als dieses Urteil, welches m.M.n. juristisch korrekt getroffen wurde.
Ferner wird sicherlich dem Strafmass auch angerechent werden, daß die (liebenden) Eltern mit dem Wissen weiterleben müssen, daß ihr geliebtes Kind durch ihre Schuld verstorben ist.
Für Eltern (die ihr Kind lieben) sicherlich eine größere Strafe als lebenslang hiter Gittern.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 16.02.201512:44 Uhr

Es wird sicher Nachahmer und mehr Tote unter Kindern geben, weil von Einsicht nach den Worten des Verteidigers jede Spur fehlt.

Auch nach der objektiv herbeigeführten Tötung, das ist kein Unfall!!!! wird doch tatsächlich immer noch von "liebenden Eltern" gesprochen!
Und im Internet wird man jetzt sicher ein Heer von vegetarischen Beschwichtigern und Entschuldigern finden, wo es NICHTS zu entschuldigen gibt.
Ein Kind wurde durch seine Eltern getötet.
Die Staatsanwaltschaft sollte Revision einlegen, schon damit so etwas NICHT wieder passiert.

Dr. Wolfgang P. Bayerl 16.02.201511:28 Uhr

Das ist nicht der erste Fall in Deutschland!

Schon die vegetarische Ernährung von Kleinkindern müsste unter Strafe gestellt werden,
OHNE BEWÄHRUNG!!!
Selbstmord ist bei uns nicht verboten, aber Mord!
Aber einen Chirurg wegen Mord anklagen, wenn er einem Patient durch Lebertransplantation das Leben rettet,
das kann diese irrationale Deutsche Justiz!

Dr. Wolfgang P. Bayerl 16.02.201511:23 Uhr

ein krasses Fehlurteil!!! geradezu ein Freibrief, das zu wiederholen!

Tötung durch Unterlassung darf nicht straflos bleiben! Da gibt es KEINE ENTSCHULDIGUNG!!!

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