Engpässe durch Coronavirus-Pandemie

BfArM kontingentiert Arzneimitteleinkauf

Die Arzneimittelbehörde BfArM verordnet Apotheken, Kliniken, Pharmagroßhändlern und -herstellern strikte Bestell- und Lieferdisziplin. Hintergrund ist die Zahl steigender Lieferengpässe.

Veröffentlicht:
Registriert derzeit etwa 25 Prozent mehr Lieferprobleme bei Arzneien: BfArM in Bonn.

Registriert derzeit etwa 25 Prozent mehr Lieferprobleme bei Arzneien: BfArM in Bonn.

© Ulrich Baumgarten / dpa

Bonn. Um gravierenderen Engpässen in der Marktversorgung vorzubeugen, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt eine Kontingentierung des Medikamenteneinkaufs öffentlicher Apotheken, Krankenhäuser sowie des pharmazeutischen Zwischenhandels erlassen.

In einer Mitteilung auf ihrer Website bestätigt die Bonner Behörde, dass es auch auf den einzelnen Handelsstufen schon zu Hamsterkäufen kommt: „Gemäß vorliegenden Informationen findet aktuell verstärkt eine übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln statt, die in direkter Folge zu einer Ungleichverteilung führt.“

Und weiter: „Um dieser Ungleichverteilung entgegenzuwirken, werden die pharmazeutischen Unternehmer und der pharmazeutische Großhandel aufgefordert, Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu beliefern.“

Lieferlimit am Vorjahr

Hinsichtlich des Einkaufs öffentlicher Apotheken ergeht demnach die Anordnung, dass Großhändler nur die gesetzliche Mindestbevorratung für eine Woche zu gewährleisten haben. „Die Belieferung mit Arzneimitteln soll auf Basis der Abgabemengen des Vorjahres erfolgen“, heißt es; davon dürfe nur in begründeten Fällen abgewichen werden.

Krankenhäuser sollen sich nach dem Willen der Behörde mit Arzneimitteln, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie angewendet werden, nicht über den durchschnittlichen Bedarf für acht Wochen hinaus eindecken. Für alle übrigen Arzneimittel soll die Bevorratung den durchschnittlichen vierwöchigen Bedarf nicht überschreiten.

Lieferungen der Hersteller an den Großhandel sollen einer Mindestbevorratung für zwei Wochen dienen und sich ebenfalls an den Liefermengen des Vorjahres orientieren. Und auch in dieser Beziehung darf davon nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden.

Erkennbar mehr Ausfallmeldungen

„Die gewählten Beschränkungen, insbesondere die gewählten Bevorratungszeiträume sind notwendig und angemessen“, so die Behörde. Sie würden auch nur bis zum Ende der Pandemie gelten.

„Der Zeitpunkt der Beendigung der Anordnung wird vom BfArM mitgeteilt.“ Darüber hinaus versichert die Behörde, derzeit nach wie vor noch keine Hinweise darauf zu haben, dass eine „kurzfristige Einschränkung der Arzneimittelversorgung aufgrund von Produktionsausfällen in Regionen, die von der Ausbreitung des Coronavirus besonders betroffen sind“, droht.

Die Liste der dem BfArM von Zulassungsinhabern gemeldeten Lieferengpässe führt aktuell 340 Produkte auf, was einer Erhöhung gegenüber Vorjahresmittel um etwa 25 Prozent entspricht. (cw)
Lesen sie auch

Wie stark schränkt der Ausfall von MitarbeiterInnen derzeit ihre Arbeit in der Praxis ein?

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Erweiterte Verordnungsmöglichkeiten

Anwalt: Das sind die rechtlichen Konsequenzen des Statine-Beschlusses

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung