Antikorruptionsgesetz

Blutzucker-Messgeräte jetzt kostenpflichtig

Roche stoppt die kostenlose Abgabe von Blutzuckermessgeräten in Praxen und Kliniken.

Veröffentlicht:

MANNHEIM. Als explizite Reaktion auf das am 4. Juni in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (§299 a, b StGB) stellt das Unternehmen Roche Diabetes Care Deutschland die Abgabe kostenloser Blutzuckermessgeräte in Praxen und Kliniken ein. Dieser Schritt erfolgt nach Unternehmensangaben, "um potenzielle rechtliche Risiken sowohl für das Unternehmen als auch für Kunden und Partner zu vermeiden", wie es heißt. Die Versorgung der Patienten mit Accu-Chek Blutzuckermessgeräten stelle der Anbieter aber weiterhin über die etablierten Vertriebswege wie Apotheken, den Diabetesfachhandel, das unternehmenseigene Kunden Service Center sowie seine Website sicher.

Wie Roche betont, könne das Antikorruptionsgesetz weitreichende Konsequenzen für Ärzte und ihr Personal haben, wenn sie Produkte bestimmter Hersteller bevorzugten und dafür Vorteile annähmen. Diese Rechtsauffassung stütze sich auf aktuelle Rechtsgutachten, die unter anderem vom Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) in Auftrag gegeben worden seien. Danach könne unter bestimmten Umständen die Annahme kostenloser Blutzuckermessgeräte durch Ärzte unter den Tatbestand der Bestechlichkeit fallen. Im schlimmsten Fall drohten mehrjährige Haftstrafen.

"Ob die bisherige Praxis der Abgabe kostenloser Blutzuckermessgeräte an Patienten durch Ärzte unter den Straftatbestand der Bestechung fällt, wird endgültig erst entschieden sein, wenn höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen", erläutern die beiden Außendienstleiter von Roche Diabetes Care Dirk Uebelhör und Oliver Karpf die derzeitigen juristischen Unwägbarkeiten. Für das Unternehmen stehe die Rechtssicherheit seiner Kunden an erster Stelle, wie es weiter heißt.

Durch das Antikorruptionsgesetz kann korruptives Verhalten jetzt nicht mehr nur durch Berufsrecht, sondern auch strafrechtlich geahndet werden. (maw)

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Kommentare
Thomas Georg Schätzler 16.08.201609:46 Uhr

Dann wäre aber auch das Zentimetermaß,

welches bei IKEA kostenlos abgegeben wird, um die Wohnungseinrichtung möglichst ausschließlich mit IKEA-Möbeln zu verplanen und einzurichten, kosten- u n d abgabepflichtig!

Aber ich habe ja völlig vergessen, dass das seit 4. Juni 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption in Form von §299 a und §299 b Strafgesetzbuch (StGB) nur und ausschließlich im Gesundheitswesen seine Gültigkeit hat.

Alle anderen Branchen sind mit ihren Aufmerksamkeiten wie Tag der offenen Tür (TOT), Kundengeschenken, Probierhäppchen, Probierschnaps, Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, Brieföffner, Bierseidel, Weinglas, "Hafties", Automatten, Zollstock, Betriebsführungen, Werbe- und Öffentlichkeitsveranstaltungen usw., aber auch mit Vermittlungen, Provisionen, Nachlässen, Rabatten, Einkaufsvorteilen, Bankgutscheinen zur Kontoeröffnung, "Incentives" für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Verkaufsmessen usf. in Handwerk, Handel und Industrie vollkommen korruptionsfrei unterwegs?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z. Zt. Bergen aan Zee/NL)

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