Antwort auf AfD-Anfrage

Brandenburg: Weiter keine Abschätzung der Klinikreform-Folgen möglich

Das vom Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung gestellte Auswirkungsanalyse-Tool zur Krankenhausreform, hilft der Brandenburger Landesregierung für eine Folgenabschätzung nicht viel weiter.

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Wie sich die von Bundesgesundheitsminister forcierte Krankenhausreform in Brandenburg auswirkt, ist noch ungewiss.

Wie sich die von Bundesgesundheitsminister forcierte Krankenhausreform in Brandenburg auswirkt, ist noch ungewiss.

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Potsdam. Aus Sicht von Brandenburgs Gesundheitsministerium lassen sich die Folgen der Krankenhausreform für das Land Brandenburg noch nicht richtig einschätzen. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ der AfD-Landtagsabgeordneten Daniela Oeynhausen hervor, die unserer Redaktion exklusiv vorab vorliegt. Die Antwort auf die Mitte November gestellte Anfrage stammt indes aus einer Übergangszeit: Verantwortlich dafür zeichnet noch die alte Brandenburger Kenia-Koalition, für die nach der Entlassung von Ursula Nonnemacher (Grüne) im Streit um die Krankenhausreform die Ministerin in der Staatskanzlei, Kathrin Schneider (SPD), und Staatssekretärin Antje Töpfer die Hausleitung übernommen hatten. Seit Mittwoch amtiert nun Britta Müller (BSW) als Gesundheitsministerin in Potsdam.

„Eine Auswirkungsanalyse wurde den Ländern durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vorgelegt“, heißt es in der Antwort. Den Ländern stehe seit der 43. Kalenderwoche zwar ein Auswirkungsanalyse-Tool durch das BMG zur Verfügung. „Angesichts einiger Limitation einerseits die Datenbasis und andererseits die Auswertungsmöglichkeiten des Tools betreffend, ist das Tool des Bundes zum jetzigen Zeitpunkt für die Landesregierung nicht ausreichend, um eine echte Folgenabschätzung vorzunehmen.“ Auch zur Auswirkungsanalyse der Deutschen Krankenhausgesellschaft erklärt Brandenburgs Landesregierung: „Für eine realistische Folgenabschätzung fehlt es derzeit noch an zentralen Planungsgrößen.“ Die Landesregierung befinde sich im Krankenhausreformprozess in enger Abstimmung mit der Landeskrankenhausgesellschaft und versuche darüber die möglichen Folgen der Regelungen des KHVVG abzuwägen und die Bedeutung für das Land Brandenburg zu bewerten.

Kritik der KV zurückgewiesen

Dagegen weist die Landesregierung in ihrer Antwort die Kritik etwa der Kassenärztlichen Vereinigung, wonach es durch das Anbieten ambulanter Leistungen in den Kliniken zu einer Schwächung der niedergelassenen Ärzte kommen könnte, zurück. Es bedürfe auch weiterhin einer Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss, damit Krankenhäuser ambulante Leistungen erbringen dürfen. „Zudem ist die Erteilung von Ermächtigungen wiederum gesetzlich geregelt und an gesetzlich zwingend geregelte Voraussetzungen wie „Unterversorgung“ oder „zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf“ geknüpft, erklärte das Ministerium. Keinen Erfolg hatte laut der Antwort auch das von der Landesregierung und der Investitions- und Landesbank aufgelegte Kreditprogramm für Krankenhäuser. „Nach aktuellem Stand sind aus dem Darlehensprogramm „Liquiditätsunterstützung für Krankenhäuser im Land Brandenburg“ keine vorgesehenen Darlehensmittel ausgezahlt worden.“

Aus der Antwort geht auch hervor, dass mit Bezug zur Krankenhausreform seit der 7. Legislaturperiode insgesamt 18 Stellen im Ministerium geschaffen worden. Davon entfielen zwölf Stellen unmittelbar auf das Ministerium und die Umsetzung der Krankenhausreform beziehungsweise die Krankenhausplanung. Weitere sechs Stellen wurden im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zur Stärkung der mit der Prüfung und Zulassung in den Akademischen Heilberufen sowie den Gesundheitsfachberufen befassten Bereichen geschaffen. Sie dienen der Personalsicherung in der gesundheitlichen Versorgung.

Ab 2025 sind für alle 18 Stellen Personalkosten in Höhe von 1.595.900 Euro und Sachkosten in Höhe von 273.100 Euro jährlich eingeplant. Bis Ende Oktober 2024 sind 184.800 Euro Personalkosten und 36.700 Euro Sachkosten entstanden. Wie die Abgeordnete Oeynhausen auf Nachfrage erklärte, zeige die Antwort, dass es noch immer keine verlässliche Folgenabschätzung gebe. „Es ist unverantwortlich, dass die SPD-Klinikreform so im Bundestag durchgewunken wurde.“ Das Geld für die zusätzlichen Stelle hätte die Landesregierung indes besser für die Kliniken ausgeben sollen, „anstatt die Verwaltung weiter aufzublähen.“ (lass)

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