Klinikzusammenschluss

Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Krankenhaus-Zusammenschlüsse in Hamm, Lippstadt und Gronau

Das Bundeskartellamt hat dem Zusammenschlussvorhaben des Johanniter-Ordens grünes Licht gegeben. Der Einstieg der Johanniter trage dazu bei, die betroffenen Krankenhausstandorte zu sichern und als Wettbewerber zu erhalten.

Veröffentlicht:

Bonn. Das Bundeskartellamt hat die beiden parallel angemeldeten Zusammenschlussvorhaben der Krankenhaussparte des Johanniter-Ordens zum Erwerb dreier Evangelischer Krankenhäuser in Hamm, Lippstadt und Gronau/Westfalen (Valeo-Kliniken) sowie eines katholischen Krankenhauses in Hamm (St. Marien-Hospital) freigegeben, heißt es in einer Mitteilung des Kartellamtes. Neben den Akutkrankenhäusern umfasse das Zielgeschäft jeweils auch die von den Krankenhäusern betriebenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ).

„(...) In Hamm, aber auch in Lippstadt sowie in Gronau (Westf.) trägt der Einstieg der Johanniter dazu bei, die betroffenen Krankenhausstandorte zu sichern und als Wettbewerber zu erhalten. Eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs oder Nachteile für Patientinnen und Patienten sind nicht zu befürchten“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts.

Die Johanniter-Gruppe betreibt neben der Johanniter-Unfall-Hilfe bundesweit auch neun Krankenhäuser, neun Fach- und Rehakliniken, sieben MVZ, 94 Seniorenhäuser, drei Hospize sowie drei Pflegeschulen. Wie die Ermittlungen des Bundeskartellamts ergaben, stehe aber keine dieser Bestandseinrichtungen in direktem Wettbewerb mit den in Hamm, Lippstadt und Gronau neu erworbenen Einrichtungen. (eb)

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