Hilfen für Kliniken
Bundesregierung: Milliarden für die Krankenhäuser
Erst die Corona-Pandemie, jetzt die Energiepreisinflation: Die Zeiten werden auch für Kliniken nicht leichter. Im Regen würden sie allerdings nicht stehen gelassen, betont die Bundesregierung.
Veröffentlicht:Berlin. Den bundesdeutschen Krankenhäusern wurde in der Hochzeit der Coronavirus-Pandemie kräftig unter die Arme gegriffen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion versichert, haben die Kliniken von März 2020 bis Juni 2022 „Versorgungsaufschläge und/oder Ausgleichszahlungen von insgesamt rund 21 Milliarden Euro“ erhalten, um Belastungen durch Corona abzufedern.
Auch sei die Geltung der von 30 auf fünf Tage verkürzten Zahlungsfrist für die Begleichung von Krankenhausrechnungen durch die Kassen bis Ende 2023 verlängert worden, heißt es in der Antwort weiter.
Vorläufiger Pflegeentgeltwert angehoben
Auf die Anhebung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts von 163,09 Euro auf 200 Euro je Tag für die zweite Hälfte 2022 und die weitere Anhebung seit Anfang 2023 auf 230 Euro sei ebenfalls hinzuweisen. Diese Maßnahmen leisteten einen „wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser“, heißt es.
Wie die Bundesregierung darüber hinaus berichtet, wurden mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom Dezember 2022 weitere finanzielle Unterstützungen auf den Weg gebracht: Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen über 28 Tagen und unter 16 Jahren werde somatischen Krankenhäusern ein Erlösvolumen auf Grundlage des Vor-Corona-Jahres 2019 garantiert. Außerdem würden 2023 und 2024 für die pädiatrische Versorgung jeweils zusätzliche Mittel von 300 Millionen Euro bereitgestellt.
Bis zu sechs Milliarden Euro aus Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Für geburtshilfliche Abteilungen sei zusätzlich zu den abgerechneten Fallpauschalen eine Unterstützung „durch weitere, nicht leistungsabhängige Finanzmittel vorgesehen, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt werden“, heißt es in der Antwort. Der Umfang betrage 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro.
Zudem profitierten die Kliniken auch von der Begrenzung der Energiebezugskosten durch die gesetzlichen Energiepreisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom.
Und schließlich könnten zugelassene Krankenhäuser bis zu sechs Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds beanspruchen. Davon seien bis zu 4,5 Milliarden Euro zum Ausgleich gestiegener Energiekosten und 1,5 Milliarden Euro zum pauschalen Ausgleich mittelbar durch die Energiepreise verursachter Kostensteigerungen vorgesehen. (eb)