Patientendaten-Schutz-Gesetz

Bundesregierung weist Datenschutz-Kritik an ePA ab

Das Rechtemanagement der ePA hat zuletzt für mächtig Zündstoff gesorgt, Die Bundesregierung weist die Kritik mit Hinweis auf die Freiwilligkeit der ePA von sich.

Von Margarethe Urbanek Veröffentlicht:

Berlin. Die Regelungen im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) sind nach Auffassung der Bundesregierung datenschutzkonform. „Ein wichtiges Kriterium hierfür ist die Ausgestaltung der ePA als freiwillige Anwendung“, schreibt die Bundesregierung in ihrer aktuellen Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion. Die ePA werde bereits zum Start am 1. Januar 2021 auch ohne ein differenziertes, feingranulares Rollen- und Rechtemanagement datenschutzkonform ausgestaltet sein, heißt es weiter.

Damit kontert die Bundesregierung die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) Ulrich Kelber. Der oberste Datenschützer der Republik hatte noch vor Inkrafttreten des PDSG wiederholt Warnungen bezüglich der ePA-Einführung geäußert. Hintergrund war, das Versicherte zunächst nur pauschale Zugriffsrechte aussprechen dürfen. Heißt: Versicherte haben noch nicht von Anfang an die Möglichkeit, auf Ebene einzelner Dokumente festzulegen, welcher Arzt darauf zugreifen darf.

Das „feingranulare Rechtemanagement“ wird gemäß PDSG voraussichtlich erst ab Januar 2022 mit der ePA 2.0 eingeführt werden. Dass Versicherte bis dahin nur pauschale Zugriffsrechte für Dokumentengruppen definieren können, steht nach Auffassung Kelbers nicht im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Er plant, Aussagen in der Vergangenheit zufolge, eine Warnung an die ihm unterstehenden Kassen zu senden, dass eine reine Gesetzesumsetzung „zu einem europarechtswidrigen, defizitären Zugriffsmanagement“ führen würde.

Versicherte haben freie Wahl

Das sieht die Bundesregierung anders, wie in ihrer Antwort deutlich wird. Auch in der ersten Ausbaustufe der ePA gelte nicht das „Alles-oder-nichts-Prinzip“, sondern es bestehe eine Wahlmöglichkeit, was den Zugriff auf Daten angehe. Zudem stehe es den Versicherten frei, jederzeit alle Daten in der Akte zu löschen. Der Freiwilligkeit stehe auch nicht entgegen, dass Versicherte in der ersten Umsetzungsstufe keine dokumentenbezogene Einwilligung erteilen könnten.

„Die Bundesregierung hat mit dem PDSG von den Gestaltungsspielräumen der DSGVO im Sinne des absoluten Vorrangs der Patientensouveränität Gebrauch gemacht“, heißt es in der Antwort. Technische und rechtliche Vorgaben stellten sicher, dass europarechtliche Datenschutzbestimmungen eingehalten würden. Um den Missbrauch medizinischer Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte ahnden zu können, sei im PDSG eine „deutliche Erhöhung des Bußgeldrahmens“ vorgesehen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gute Nachrichten des Jahres 2024

Positiver Jahresrückblick: Impferinnerungen via App

Digitalisierung

Psychotherapie: Mehr Optionen für Videosprechstunden

Das könnte Sie auch interessieren
Ein Roboter, der Akten wälzt? Künstliche Intelligenz kann bereits mit Leitlinien umgehen – jedenfalls wenn sie so gut strukturiert sind wie die der DEGAM.

© Iaroslav / stock.adobe.com

Digitalisierung in der Medizin

Kollegin Dr. ChatGPT? Wie Künstliche Intelligenz Ärzten helfen könnte

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

© Solventum Germany GmbH

Solventum Spracherkennung

Digital und innovativ: Klinikum Siegen überzeugt von Fluency Direct

Anzeige | 3M Healthcare Germany GmbH
Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Carl Billmann, Leiter der Stabsstelle IT, Marketing & Kommunikation bei BillmaMED, Medizinstudent mit dem Berufsziel Dermatologe.

© Doctolib

Interview

„Am Empfang haben wir Stress rausgenommen“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Die Patientin tippt ihre Nachricht ins Smartphone, das Praxisteam antwortet direkt über
den Desktop. So sind Vereinbarungen über ein E-Rezept oder eine Befundmitteilung vom Facharzt schnell übermittelt.

© [M] Springer Medizin Verlag | Foto: A_B_C / stock.adobe .com

Digitale Patientenkommunikation

„Das Potenzial für die Zeitersparnis ist riesig“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
KI-Einsatz mit Robotern im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege? In Deutschland noch schwer vorstellbar. Aber vielleicht ist das dieZukunft. Ein Feld auch für die Geldanlage.

© sirisakboakaew / stock.adobe.com

Interview zum Thema Geldanlage

KI für Anleger: „Ich sollte verstehen, in was ich investiere“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

62 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025