SPD und Grüne

Bundestagsfraktionen bereiten Arbeit an Digitalgesetzen vor

Nach dem Kabinett ist vor dem Bundestag: SPD und Grüne machen sich für die Nutzerfreundlichkeit der elektronischen Patientenakte stark. Nicht alle sind mit der Gesetzgebung zufrieden.

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Berlin. Als „Startsignal“ für den Abbau des Reformstaus bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens hat der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Janosch Dahmen, die Digitalgesetze bezeichnet. Am Mittwoch hatte das Bundeskabinett das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz ins parlamentarische Verfahren überwiesen.

Bislang habe die elektronische Patientenakte (ePA) im Versorgungsalltag keine Rolle gespielt, sagte Dahmen. Mit der neuen ePA werde hingegen ein Paradigmenwechsel eingeläutet. Sie werde unter anderem in der Versorgung, in der Forschung, bei der Stärkung der Patientenrechte und der Arzneimitteltherapiesicherheit eine Rolle spielen, zeigte sich Dahmen überzeugt. Die Akte werde zudem einen Beitrag zur Datensicherheit und -transparenz leisten. Bislang seien die Patientendaten verstreut im Gesundheitssystem gespeichert. Die ePA biete erstmals die Chance, dass Patientinnen und Patienten ihre Daten an einem gesicherten Ort einsehen könnten.

VDGH: „Verpasste Chance“

Dahmen kündigte für das parlamentarische Verfahren eine Diskussion darüber an, wie die Akte nutzerfreundlich, unbürokratisch und mit dem größten Mehrwert bei gleichzeitig bestmöglichem Datenschutz gestaltet werden könne.

Als „hervorragende Grundlage“ für die Beratungen im Parlament bezeichnete die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, beide Kabinettsentwürfe. Für die SPD-Fraktion seien Nutzerfreundlichkeit und Alltagstauglichkeit digitaler Anwendungen wie ePA und E-Rezept-App wichtig. Die Sicherheit individueller Gesundheitsdaten habe oberste Priorität.

Als „verpasste Chance“ bezeichnete hingegen der Verband der Diagnostica-Industrie die Digitalgesetzgebung. Das Potenzial der In-Vitro-Diagnostik werde komplett vernachlässigt. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Zusammenhang mit In vitro-Diagnostica ausgeschlossen würden. Diese könnten zum Beispiel Diabetikern helfen, ihre Krankheit besser zu managen, sagte VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. Bei rund acht Millionen Diabetikern in Deutschland könnten so Ausgaben eingespart werden. Auch Pflegeanwendungen (DiPA) könnten von In-Vitro-Diagnostica profitieren. (af)

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