Medizintechnik

CE-Kennung für Medizin-Apps erforderlich

Veröffentlicht:

BERLIN. Software mit einer medizinischen Zweckbestimmung unterliegt den Regelungen für die Zulassung von Medizinprodukten, so die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Für den Marktzugang als Medizinprodukt sei grundsätzlich eine CE-Kennzeichnung erforderlich, heißt es weiter. Von Medizinprodukten abzugrenzen seien jedoch sogenannte Lifestyleprodukte wie etwa Fitness-Apps.

Wer nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) ein Medizinprodukt in Verkehr bringen wolle, müsse dies der zuständigen Landesbehörde anzeigen. Derzeit liegen den Angaben zufolge im deutschen Medizinprodukte-Informationssystem 622 Anzeigen für Apps und Softwareprodukte vor. (ato)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Apps auf Rezept

Studie: Zulassungsstudien für DiGA oft mangelhaft

Apps auf Rezept

GKV ärgert sich über steigende Kosten und wenig Nutzen bei DiGA

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Versorgung von Privatpatienten

PKV-Vergütung bringt Praxen knapp 74.000 Euro zusätzlich

Lesetipps
Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter