Gericht zu COVID-19
Corona-Regeln nicht beachtet: Chef muss für abgesagte Hochzeit aufkommen
Weil ein Vorgesetzter trotz Corona keine Maske trug, musste seine Mitarbeiterin ihre Hochzeit absagen: Für die Ausfallkosten haftet nun der Chef.
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Hochzeit in Corona-Zeiten: Ein Arbeitgeber musste dafür finanziell geradestehen, dass seine Mitarbeiterin wegen Quarantäne nicht heiraten konnte. (Symbolbild mit Fotomodellen)
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München. Weil er seiner Fürsorgepflicht nicht nachkam, muss ein Arbeitgeber die Kosten für die abgesagte Hochzeit einer Mitarbeiterin tragen. Darauf weist der Kölner Arbeitsrechtler Volker Görzel in einer Mitteilung des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte hin. Er berichtet eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München, das den Chef eines Immobilienunternehmens zu einer Schadensersatzzahlung an seine Mitarbeiterin verpflichtet hatte.
Die Beschäftigte hatte den Geschäftsführer verklagt, weil dieser trotz Erkältungssymptomen im August 2020 mit ihr im Auto unterwegs war und sich geweigert hatte, Maske zu tragen. Nachdem der Chef einen positiven Befund bekam, musste die Mitarbeiterin auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne. Eine von ihr geplante Trauung mit 99 geladenen Gästen fiel daher ins Wasser. Blumen, Essen und die Location mussten storniert werden, die Band konnte nicht spielen und auch die geplante Hochzeitsreise musste verschoben werden.
LAG München, Az.: 4 Sa 457/21