Zum Ende der Pandemie

Corona-Arbeitsschutzverordnung wird zum 2. Februar aufgehoben

Arbeitgeber und Beschäftigte können künftig eigenverantwortlich festlegen, welche Infektionsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz notwendig sind: Die Arbeitsschutzverordnung tritt am 2. Februar außer Kraft.

Veröffentlicht:
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, denkt, dass die Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ihren Dienst getan haben – und eine vorzeitige Aufhebung rechtfertigt. (Archivbild)

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, denkt, dass die Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz ihren Dienst getan haben – und eine vorzeitige Aufhebung rechtfertigt. (Archivbild)

© Michael Kappeler / dpa

Berlin. Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am Mittwoch die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Damit wird sie zeitgleich zur Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgehoben.

„Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“, betont Arbeitsminister Hubertus Heil. Angesichts der Tatsache, dass durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung die Anzahl der Neuerkrankungen stark sinke, seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege seien allerdings weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten, so Heil. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. (eb)

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