Gesetzliche Unfallversicherung
Corona sorgt für Rückgang bei Arbeitsunfällen
Um 11,4 Prozent ist 2020 im Vergleich zu 2019 die Zahl der Arbeitsunfälle zurückgegangen. Je nach Branche fiel der Rückgang pandemiebedingt unterschiedlich groß aus.
Veröffentlicht:
Auf dem Bau ist die Zahl der Arbeitsunfälle während des ersten Corona-Jahres nur mäßig zurückgegangen.
© picture alliance / PantherMedia
Berlin. Homeoffice und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben sich positiv auf das Arbeitsunfallgeschehen in verschiedenen Wirtschaftszweige ausgewirkt. Das belegen jüngste Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Arbeitsunfallgeschehen 2020, die jetzt veröffentlicht wurden.
Insgesamt ist demnach 2020 die Zahl der innerbetrieblichen Arbeitsunfälle aller Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft gegenüber dem Vorjahr um 82 .734 Fälle oder 11,4 Prozent auf 640 .076 Fälle zurückgegangen. Hinter dieser Gesamtzahl verbirgt sich ein sehr differenziertes Bild. Während die Zahl der Unfälle im Baugewerbe lediglich um 0,1 Prozent zurückging (115 Unfälle weniger), verzeichneten Gastronomie und Gastgewerbe mit einem Minus von gut 40 Prozent (13 .403 Unfälle weniger als 2019) den höchsten Rückgang der Arbeitsunfallzahlen verglichen mit anderen Branchen.
Einen hohen Rückgang der Unfallzahlen gab es zudem in den Branchen Kunst, Unterhaltung und Erholung – minus 26,9 Prozent. Hierzu gehören unter anderem die vielfach über Monate geschlossenen Museen, Zoos und Fitnessstudios. Auch in dem Wirtschaftsbereich „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ – hierzu zählen zum Beispiel Reisebüros und Reiseveranstalter, aber auch die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften – sind die meldepflichtigen Arbeitsunfälle pandemiebedingt deutlich zurückgegangen – minus 23,1 Prozent.
Ebenfalls im Bereich Handel waren viele Betriebe von Schließungen oder Kurzarbeit betroffen, hier beträgt der Rückgang der Arbeitsunfälle gut elf Prozent. Im verarbeitenden Gewerbe lag der Rückgang bei 8,6 Prozent gegenüber 2019.
Hand am häufigsten von Arbeitsunfällen betroffen
Betrachtet man sich die Verteilung der meldepflichtigen Arbeitsunfälle im Betrieb – ausgewiesen für Arbeitsunfälle bei einer betrieblichen Tätigkeit außerhalb des Straßenverkehrs (Unfallart 1) – nach verletztem Körperteil, so dominiert die Hand mit 33,7 Prozent. Laut DGUV lassen sich Verletzungen an der Hand zu 20 Prozent dem Daumen beziehungsweise 18 Prozent dem Zeigefinger zuordnen. Auf den Mittelfinger entfallen noch 13 Prozent. Die restlichen Unfälle betreffen weitere einzelne Finger oder die gesamte Hand.
Mit 18,8 Prozent an zweiter Stelle folgen Verletzungen des Fußes oder Knöchels. Im Fußbereich sind laut DGUV an erster Stelle Verletzungen des Sprunggelenkes (59 Prozent) zu nennen. Kommt es nur zu einer Distorsion oder Commotio, kann die Verletzung in der Regel normal ausheilen, ohne dass sie später noch zur Feststellung einer Unfallrente führt.
Auf Platz 3 kommen Verletzungen des Kniegelenks oder Unterschenkels mit 11,8 Prozent. Im Körpersegment Knie und Unterschenkel ist vor allem das Kniegelenk (68 Prozent) als Verletzungsort betroffen, 27 Prozent entfallen auf den Unterschenkel. Die Unfälle zeigen ein ähnliches Muster wie bei den Sprunggelenksverletzungen. Auch hier sind Oberflächenprellungen, Zerrungen und Verstauchungen die häufigsten Verletzungen bei den meldepflichtigen Unfällen.