Dachlawine: Autofahrer muss Schaden zahlen

MÜNCHEN (dpa). Wenn eine Dachlawine ein Auto demoliert, muss der Fahrzeugbesitzer nach einem aktuellen Urteil den Schaden im Regelfall selbst zahlen.

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Laut einer Mitteilung des Amtsgerichtes München vom Montag sind Hauseigentümer nicht verpflichtet, Schneefanggitter an den Dächern zu montieren, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist.

Grundsätzlich müsse sich jeder selbst vor den Hauslawinen schützen. Nur in besonders schneereichen Gebieten müssen die Eigentümer des Gebäudes Vorsorge treffen, befand die Richterin.

Im konkreten Fall hatte eine Frau im Hof eines Unternehmens geparkt. Von dem Firmengebäude krachten Schnee und Eisbrocken auf den Kleinwagen, der Schaden betrug rund 2000 Euro. Die Klage auf Schadenersatz wurde abgewiesen.

Az.: 275 C 7022/11

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