E-Health

Darf Ottonova Fernbehandlung bewerben?

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der private Krankenversicherer Ottonova ist ins Visier der Wettbewerbszentrale geraten. Sie stößt sich daran, dass Ottonova sein Angebot einer telemedizinischen Fernbehandlung bewirbt und hat das Unternehmen auf Unterlassung verklagt. Ottonova kooperiert bei der Fernbehandlung mit dem Schweizer Anbieter Eedoctors. Die Telekonsultation übernehmen in der Schweiz zugelassene Ärzte. Ottonova hält die Klage für unbegründet, da die Schweizer Ärzte nicht der bundesdeutschen Berufsordnung unterliegen, in der das Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung verankert ist. Die Werbung für die Video-Sprechstunde wäre nach Ansicht Ottonovas nur dann unzulässig, "wenn die angebotene Fernbehandlung selbst unzulässig wäre". (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Behandlungstipps

Psoriasis und Komorbiditäten: Welche Therapie wirkt am besten?

70 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025

Lesetipps
Dr. Carsten Gieseking

© Daniel Reinhardt

Praxisabgabe mit Hindernissen

Warum Kollege Gieseking nicht zum Ruhestand kommt

Eine Spritze für eine RSV-Impfung liegt auf dem Tisch.

© picture alliance / Ulrich Baumgarten

Update

Umfrage unter KVen

Erst sechs Impfvereinbarungen zur RSV-Prophylaxe Erwachsener