Kommentar zur Frankfurter Erklärung

Das Eigengewicht der GOÄ

Kommt die fast fertige neue GOÄ noch in dieser Legislaturperiode? Dafür spräche, dass der Reformbedarf der Gebührenordnung übergroß ist. Und das könnte die Länder locken.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Stell‘ Dir vor, es gibt eine neue GOÄ, und keiner reagiert! Es wäre tatsächlich ein Albtraum für die Ärzte (und auch für die privaten Versicherungen, die PKV), wenn nach so vielen Vorarbeiten, nach dem Austarieren einer Gebührenordnung, die alle medizinischen Leistungen enthält, am Ende nichts passieren würde. Nur deshalb, weil sich die Koalition in diesem Punkt nicht einig ist. Äußerungen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in diese Richtung deuten in dieser Frage auf ein Patt in der Koalition hin.

Heißt es dann, außer Spesen nichts gewesen? Die Ärzte und die PKV setzen dagegen auf das „Eigengewicht der neuen Gebührenordnung“. Dahinter steckt die Annahme, dass für die Beihilfeträger, hier vor allem die Länder, eine neue Gebührenordnung attraktiv sein kann: wenn Auseinandersetzungen um Analogleistungen wegfallen, wenn alle modernen Leistungen verzeichnet und bewertet sind und wenn auch der Streit um die Wahl des Steigerungsfaktors der Vergangenheit angehört. Vielleicht kommt dann ja tatsächlich, frei von ideologischen Scheuklappen, der Anstoß über den Bundesrat, wenn auch SPD-geführte Länder sich der Vorteile der neuen GOÄ nicht verschließen können.

Mit der „Frankfurter Erklärung“ haben die Ärzte nochmals signalisiert, wie wichtig ihnen duales System und neue GOÄ sind. Derweil werden an anderer Stelle die Karten neu gemischt. Die neue SPD-Spitze könnte das Ende der GroKo schneller besiegeln als bisher gedacht. Neuwahlen zum Bundestag wären am Ende vielleicht nicht einmal das Schlechteste für die neue GOÄ ...

Schreiben Sie dem Autor: hauke.gerlof@springer.com

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Kommentare
Dr. Schätzler 03.12.201923:37 Uhr

Die "Frankfurter Erklärung" hat kein Eigengewicht, sie ist auch kein Schwergewicht, sondern ein Leichtgewicht. Denn ärztliche Funktionärseliten leiden offensichtlich unter illusionären Verkennungen, wenn sie eine krachend gescheiterte Politik der Bundesärztekammer (BÄK) nicht bemerkt haben wollten.

Niemand anderes als die Bundesärztekammer (BÄK) selbst ist haupt- und in den meisten Bereichen allein-verantwortlich für das Desaster um die GOÄneu.

Die Vorgeschichte der bis heute verbindlichen, völlig veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄalt):
• GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218)
• GOÄ-Punktwert-Anhebung in 36 Jahren (1983-2019) um insgesamt 14 %
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennige (1996)
• jährlicher Punktwertanstieg um 0,3% p. a.
• 0% Punktwerterhöhung seit einschl. 1997 bis einschl. 2019 (23 Jahre)

Dies alles hat allein die BÄK zu verantworten, die sämtliche ordnungs- und honorarpolitischen Orientierungswerte aufgegeben und ihre Ärztinnen und Ärzte seit Jahrzehnten im Stich gelassen hat.

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. St. Moritz/CH)

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