Das müssen Autofahrer im Winter beachten

Im Winter gelten spezielle Verkehrsvorschriften. Wer diese nicht beachtet, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden. Schnell kann es teuer werden.

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Das Auto vollständig vom Schnee befreien und Winterreifen sind Pflicht.

Das Auto vollständig vom Schnee befreien und Winterreifen sind Pflicht.

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NEU-ISENBRUG (bü). Schnee und Eis verlangen von Autofahrern mehr als üblich ab, das liegt auf der Hand.

Aber: Das gilt auch für die Verkehrsvorschriften, die während dieser Zeit gelten. Ärzte, die im Winter viel mit dem Auto unterwegs sind, müssen daher besonders aufpassen, sonst kann es schnell teuer werden.

Winterreifen: Autofahrer sind nicht verpflichtet Winterreifen aufzuziehen. Allerdings: Auf verschneiten und glatten Straßen ist das Fahren mit Sommerreifen verboten. Wird man erwischt, wird ein Verwarnungsgeld von 40 Euro fällig. 80 Euro kostet es, wenn man "sommerlich" fährt und dadurch den Verkehr behindert oder gefährdet. In beiden Fällen kommt ein "Punkt" in der Flensburger Sünderkartei dazu.

Auto von Schnee befreien: Weitere mindestens 10 Euro können fällig werden, wenn Autofahrer aus Bequemlichkeit nur ein "Guckloch" in die vereiste und zugeschneite Frontscheibe gekratzt haben. Für freie Sicht sorgt ein Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Auch Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer und die Kennzeichen müssen von Schmutz und Schnee befreit werden. Nicht zu vergessen das Autodach, damit herab fallende Schneeplatten (oder auch Pulverschnee) den übrigen Verkehr nicht behindern. Umgekehrt könnte Schnee auf dem Dach beim Bremsen nach vorne rutschen - und den Autofahrer erschrecken oder die Sicht behindern.

Warmlaufen: Autofahrer, die den Motor vor Fahrtantritt "warmlaufen" lassen, können mit einem Bußgeld von 10 Euro belangt werden.

Verschneite Verkehrsschilder: Wie sieht es bei zugeschneiten Verkehrsschildern aus? Ob Geschwindigkeitsbegrenzung oder Überholverbot: Wenn Fahrer nicht erkennen können, was sich darunter verbirgt, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln: Man hat sich so zu verhalten, "dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird". Achtung: Bei Schildern auf dem Arbeitsweg wird davon ausgegangen, dass sie bekannt sind. Dann gilt wieder das (derzeit nicht sichtbare) Aufgedruckte.

Schilder: Und wie steht es um Schilder, die "ausformatig" gestaltet sind? Etwa das "Vorfahrt gewähren!" (Dreieck auf der Spitze), "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Achteck) oder das "Andreaskreuz"? Mit 10 bis 100 Euro sind die Kraftfahrer dabei, wenn solche Schilder trotz Schneebedeckung nicht beachtet werden - je nach dem Grad des Verschuldens.

Schneeketten: Schneeketten müssen auf mindestens zwei Rädern aufgezogen werden, wenn Schilder das Aufziehen vorschreiben. Die Automobilclubs empfehlen darüber hinaus: Eiskratzer, Handschuhe, eine Abdeckfolie für die Windschutzscheibe nicht vergessen, ferner einen Türschloss-Enteiser - und warme Decken sowie bei längeren Touren auch "warme Getränke".

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