Gastbeitrag
Dauermedikation mit rechtlichen Folgen
Beim Ausstellen von Wiederholungsrezepten müssen Ärzte vorher mit ihren Patienten Rücksprache nehmen. Andernfalls drohen im Schadensfall empfindliche Strafen.
Beim Ausstellen von Wiederholungsrezepten müssen Ärzte vorher mit ihren Patienten Rücksprache nehmen. Andernfalls drohen im Schadensfall empfindliche Strafen.
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