PKV-Rabattverträge

Debeka setzt auf Austausch von Biologika durch Biosimilars

Auch die PKV nutzt Rabattverträge, damit Biosimilars vermehrt verordnet werden. Privatversicherer Debeka hat zum 1. Oktober 2020 eine Zusammenarbeit mit dem Biotech-Unternehmen Biogen gestartet.

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Koblenz. Um die Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich einzudämmen, setzt die Debeka Krankenversicherung jetzt auch auf den Austausch von Biologika durch Biosimilars. Der Marktführer in der privaten Krankenversicherung (PKV) kooperiert mit dem international tätigen Biotech-Unternehmen Biogen.

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf drei Wirkstoffe von Biogen. Dabei soll es aber nicht bleiben. „Wir sind in Gesprächen über weitere Präparate mit anderen Anbietern“, sagt Katrin Berger, Leiterin Gesundheitsmanagement bei der Debeka Kranken, der „Ärzte Zeitung“. Die Kooperation mit Biogen zielt auf den Bereich der TNF-Blocker.

„Seit Jahren beobachten wir die Hauptkosten im Arzneimittelbereich genau“, berichtet Berger. Sowohl in der PKV als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spielen Biologika eine zunehmend wichtige Rolle. Nach einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV war das Biologikum Adalimumab (Humira®) für die Hauptindikation Rheumatoide Arthritis im Jahr 2017 das umsatzstärkste Medikament in der GKV und das zweitumsatzstärkste in der PKV. Biogen ist eines der Pharmaunternehmen, das nach Ablauf des Patentschutzes für Humira® ein Nachahmerpräparat auf den Markt gebracht hat.

Keine Einschränkung der Therapiefreiheit

Die Debeka wird ihre Versicherten nach Angaben von Berger über die Möglichkeit der Verordnung von Biosimilars statt Biologika informieren. Der Versicherer hat in einem Teil der Arztsoftware den Hinweis auf die Austauschmöglichkeit hinterlegen lassen. Zudem: „Biogen will auf die Ärzte zugehen, die sie betreuen.“

Die Therapiefreiheit des Arztes wird durch die Kooperation mit Biogen nicht eingeschränkt, betont sie. „Der Arzt muss über eine Umstellung gemeinsam mit dem Patienten entscheiden.“

Der Versicherer setzt darauf, dass die Kunden ein Interesse an der Verordnung von Biosimilars haben. Die Kosten für die Präparate liegen häufig im vierstelligen Bereich. Solche Summen vorzustrecken fällt nicht jedem Versicherten leicht. Zwar bieten manche PKV-Unternehmen in solchen Fällen die Direktabrechnung mit der Apotheke an, Beamten haben eine solche Möglichkeit in der Beihilfe allerdings nicht. (iss)

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