Forderung

Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung: Digitale Pflege braucht gesetzliche Grundlage

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung fordert eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage, damit digitale Ansätze den Pflegesektor entlasten können.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Pflegesektor und die darin Beschäftigten befinden sich seit Jahren an der Belastungsgrenze. Eine hohe Arbeitsbelastung, Personalmangel und dadurch entstehende Versorgungsengpässe haben sich seit der Coronapandemie noch weiter verschärft.

Um Menschen mit Pflegebedarf in Zukunft zuverlässig versorgen zu können, braucht es deshalb neue Lösungen, heißt es in der Mitteilung des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV).

Entlastung durch digitale Prozesse möglich

Digitale Ansätze könnten auf vielfältige Weise zu einer Entlastung der Situation beitragen. Die Bundesregierung hat die digitale Pflege daher in ihrem Koalitionsvertrag explizit aufgegriffen: Das Potenzial der Digitalisierung soll, laut Spitzenverband, für die Pflege genutzt werden, unter anderem zur Entlastung der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen.

Damit diese Vorhaben in die Praxis umgesetzt werden können, fordert der SVDGV eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage in den folgenden Bereichen:

Anwendungsbereich von DiPA für den stationären Sektor öffnen

Regionalprinzip für digitale Leistungserbringung auflösen

Digitale Leistungserbringung in der Pflege („Tele-Care“) ermöglichen und Vergütungsstrukturen schaffen

Digitale Schulung und Einweisung für Anwendern ermöglichen

Zugang zu technischen Geräten schaffen

Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Budget ermöglichen

Förderung digitaler Leistungsangebote im Rahmen geriatrischer MVZ

Öffnung des Leistungskatalogs für Tätigkeiten von „Community Health (eb)

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