Einigung erzielt
Durchbruch bei der GOÄ-Reform!
Endlich Konsens: Die Bundesärztekammer und der PKV-Verband haben sich auf Eckpunkte einer GOÄ-Novelle geeinigt. In einem Brief an Gesundheitsminister Bahr bitten sie um Unterstützung. Dieser begrüßt den Vorstoß.
Veröffentlicht:BERLIN. Nach jahrelangem Tauziehen haben sich Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) offenbar auf wesentliche Eckpunkte zur Novellierung der Gebührenordnung (GOÄ) der Ärzte geeinigt.
Eine entsprechende Rahmenvereinbarung wollen sie zum Beginn der neuen Legislaturperiode vorlegen. Das kündigten BÄK und PKV-Verband in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) an, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
Darin heißt es: "Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die für den Fall der Vorlage eines gemeinsamen Konzeptes zur Novellierung der GOÄ in Aussicht gestellte Unterstützung der Bundesregierung sowie Ihres Hauses bestätigen würden."
Zudem solle Bahr die Novellierung der GOÄ unmittelbar zu einem prioritären Projekt machen.
Zähes Ringen
Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP aus dem Jahr 2009 war eine Novellierung der GOÄ vereinbart.
Bahr jedoch hatte gefordert, dass sich zunächst BÄK und PKV einigen sollten. Er hatte immer wieder auf eine zügige Einigung gedrängt und betont, er erwarte "Kompromissbereitschaft".
Doch im Sommer 2012 hatten BÄK und PKV nach zähem Ringen die Verhandlungen für gescheitert erklärt: Die Stimmung war auf beiden Seiten schlecht.
Vor allem zwei Punkte hatten die Verhandlungen zum Scheitern gebracht: Zum einen die von der PKV gewünschte Vertragskompetenz, die es den Versicherern erlauben würde, mit einzelnen Ärzten oder Arztgruppen von der GOÄ abweichende Verträge zu schließen.
Zum anderen hielt die BÄK das Vorhaben der PKV für inakzeptabel, nach Verabschiedung einer neuen GOÄ alle Arztrechnungen mit einem 25-prozentigen Abschlag zu versehen, um den erwarteten Kostensteigerungen vorzubeugen.
Bahr begrüßt Vorstoß
Jetzt zeichnet sich ein Konsens ab. Auf diese Punkte haben sich BÄK und PKV geeinigt: Auf der Selbstverwaltungsebene zwischen PKV/ Beihilfe und BÄK einzurichtenden Gremienstrukturen, die grundsätzliche Methodik des Bewertungsverfahrens und die wesentlichen Stellgrößen der Anwendung und der Interpretation der GOÄ sowie deren regelmäßiger Fortentwicklung.
Minister Bahr begrüßte den Vorstoß: "Es ist gut, dass es jetzt aufseiten des PKV-Verbandes und der BÄK Fortschritte gibt. Das ist ein gutes Signal für die bevorstehende Legislaturperiode und zeigt den Willen beider Partner zu einem Ergebnis zu kommen", sagte er der "Ärzte Zeitung".
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