Start der conhIT 2018

E-Health in Deutschland: Zwei Schritte vor, mindestens einer zurück

Die E-Health-Branche gibt sich in dieser Woche in Berlin ihr Stelldichein bei der conhIT 2018. Immerhin: Bei der Telematikinfrastruktur geht es voran. Doch bis zur Einführung einer elektronischen Patientenakte ist immer noch ein weiter Weg.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
In einer Umfrage sprachen sich vor kurzem 80 Prozent der Teilnehmer für eine digitale Gesundheitsakte aus, bei der Patienten den Zugriff auf die Daten steuern.

In einer Umfrage sprachen sich vor kurzem 80 Prozent der Teilnehmer für eine digitale Gesundheitsakte aus, bei der Patienten den Zugriff auf die Daten steuern.

© wladimir1804 / stock.adobe.com

An den Ärzten liegt es nicht, dass es in Sachen Telemedizin und elektronischer Gesundheitskarte nicht schneller vorangeht. Erst Anfang des Jahres zeigte eine gemeinsame Umfrage von DAK Gesundheit und "Ärzte Zeitung", dass die Mehrheit der Ärzte viele telemedizinische Anwendungen von Ärzten für sinnvoll halten und bei Gelegenheit auch anwenden würden, zum Beispiel Videosprechstunden und Coaching-Programme zur Verbesserung der Compliance. Auch für eine digitale Gesundheitsakte, bei der Patienten den Zugriff auf die Daten steuern, sprach sich eine Mehrheit von mehr als 80 Prozent der Umfrageteilnehmer aus.

Bei konkreten Projekten geht es ebenfalls voran, jedenfalls so weit es an den Ärzten liegt: An diesem Montag startet, wie berichtet, das Projekt der KV Baden-Württemberg zur ausschließlichen Fernbehandlung "DocDirekt" in Stuttgart und Tuttlingen. Der Ärztetag, soll dann, wenn es nach dem Willen der Bundesärztekammer geht, für eine Lockerung des Fernbehandlungsverbots in der Musterberufsordnung stimmen. Auch wenn diese Lockerung unter Ärzten durchaus umstritten ist, bleibt den Delegierten wohl kaum eine echte Wahl, wenn sie nicht zum Spielball der Gesundheitspolitik werden wollen. Denn die könnte bei Ablehnung der Änderung womöglich auf Bundes-ebene per Gesetz eingreifen. Der neue Gesundheitsminister und auch die Koalition als Ganzes haben die Digitalisierung des Gesundheitswesens sehr hoch priorisiert.

80.000 Praxen bis Jahresende im Netz?

Und selbst beim Sorgenkind unter allen E-Health-Projekten in Deutschland, der Telematikinfrastruktur (TI) geht es voran: Bereits 10.000 Praxen waren laut CompuGroup Medical (CGM) bis Ende März an die TI angeschlossen. Bis Jahresende will allein CGM 80.000 Praxen ins Netz bringen. Und dass sich auch die Selbstverwaltung für das Projekt der TI engagiert, zeigen unscheinbare Meldungen wie vor kurzem von der KV Telematik: Sie hat über KV-Connect eine Schnittstelle für den Versand von verschlüsselten Nachrichten entwickelt, über die zum Beispiel Arztbriefe aus Praxisverwaltungssystemen auf Mobilgeräte von Kollegen oder von Patienten übertragen werden können. Die Daten können später auch über die TI übertragen werden, die Schnittstelle ist also kompatibel zum Projekt der Gesundheitskarte.

Beste Voraussetzungen somit für den Start der Gesundheits-IT-Messe conhIT, die am Dienstag beginnt? Für die Veranstaltung durchaus, aber für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens leider noch nicht! Das schnelle Wachstum der conhIT setzt sich tatsächlich fort, die Ausstellerzahlen wachsen erneut deutlich. Die Branche scheint bereit, die Digitalisierung voranzubringen. Doch bei den Telemedizin-Projekten stehen sich Bundesregierung und Selbstverwaltung oft gegenseitig im Weg. Mal bremst der eine, mal hält der andere den Betrieb auf. Und auch die Industrie verspricht gelegentlich mehr, als sie halten kann.

Vollmundige Versprechungen

So kündigt Arvato Systems vollmundig im Messekatalog einen zertifizierten Konnektor als "Herzstück des VPN-Zugangs" zur Telematikinfrastruktur an. Doch bleibt die Zertifizierung bisher Wunschdenken. Noch immer hat kein zweiter Anbieter ein vollständiges Paket für den TI-Rollout zusammengestellt. Nicht zuletzt aus diesem Grund fordert die KBV immer wieder, die Fristen für den TI-Rollout über den 31. Dezember hinaus zu verlängern.

Immerhin hat sich bei den Zertifizierungen zuletzt einiges getan: Cherry hat mit seiner eGK-Tastatur eine Alternative zum bisher einzigen Kartenterminal von Ingenico auf den Markt gebracht. Und mit T-Systems gibt es jetzt auch einen zweiten Anbieter von Zahnarztpraxisausweisen, der für Ärzte soll dann im Mai folgen.

Bei der Fernbehandlung ist es dagegen die Bundesregierung selbst, die den Fortschritt bremst: Das Vorhaben, Teleärzten nach der Fernbehandlung auch zu erlauben, ein E-Rezept auszustellen, ist in Baden-Württemberg jedenfalls aufgrund der Gesetzeslage wieder fallengelassen worden. Die telemedizinische Fernüberwachung von Herzschrittmachern und ihrer Träger wiederum wird seit Jahren über den EBM ziemlich effizient behindert. So bleiben Fortschritte in der Telemedizin in Deutschland so etwas wie die Echternacher Springprozession: Zwei Schritte vor und mindestens einer zurück.

Was bei konsequenter Umsetzung einer E-Health-Strategie möglich ist, zeigte sich erst vor Kurzem beim E-Health-Forum in Freiburg am Beispiel von Estland: Der Botschafter des Landes Dr. Mart Laanemäe berichtete dort über eine der am besten entwickelten digitalen Gesellschaften der Welt. Basierend auf einer E-Identität für jeden Bürger und einer im Internet über eine Schicht verbundenen Familie von Servern habe Estland eine "umfassende digitale Verwaltung" aufgebaut. "Digital ist nicht die Alternative, sondern die Norm", so Laanemäe. Fast 100 Prozent der Arzneiverordnungen in Estland würden dementsprechend digital ausgestellt. E-Health sei dort über ein nationales Portal organisiert. "Dort sieht man, was über mich gespeichert ist, wann ich beim Hausarzt war, wann die Grippeimpfung war und wie viel was gekostet hat", berichtete der Botschafter. Auch Bilder würden abgelegt. Jeder Bürger könne als Eigentümer seiner Daten selbst entscheiden, welcher Arzt auf die Daten zugreifen dürfe. Es werde dann aufgezeichnet, wer die Daten gesehen hat. Viele Startups entwickelten zudem immer wieder neue Lösungen für die digitale Plattform, die dort genutzt werden könnten.

Vielleicht gibt es ja auch bei der conhIT das eine oder andere Signal, dass sich der Fortschritt in Sachen E-Health beschleunigt – sogar in Deutschland.

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 16.04.201810:25 Uhr

Unzulässige Fernbehandlung. Und. Das Eigentum an den Daten

Dieser Leitartikel wirft zu verschiedenen gegenwärtigen Entwicklungen Fragen auf: Da geht es um einmal die immer wieder geforderte Fernbehandlung unbekannter Patienten, die (noch? oder zum Glück?) in Deutschland nicht statthaft ist.

Hat man denn vergessen, dass es immer wieder Betrüger gab, ehemalige Medizinstudenten, Krankenpfleger und andere „Heilkundige“, die sich fälschlich als Ärzte ausgaben und tatsächlich als solche lange praktizierten? Wer sich in Deutschland als Arzt niederlassen will, braucht dazu die Approbation und dazu die Prüfung seiner Qualifikation, seiner Unterlagen durch die Ärztekammer, die Zulassung. Damit ist weitestgehend gesichert, dass hierzulande der Arzt, den der Bürger aufsucht, auch Arzt ist.
Es gibt inzwischen reichlich Betrüger und Böswillige, die das Telefon und das Internet nutzen. Wollte man die Fernbehandlung unbekannter Patienten erlauben, wären beide Seiten, Rat-Suchender und Rat-Gebender, ziemlich schutzlos Betrügern ausgesetzt. Nein, das Fernbehandlungsverbot schützt Ärzte und Patienten.

Und da geht es zum anderen um das Eigentum an den medizinischen Daten. Der Arzt macht sich Aufzeichnungen, die er u.a. für die spätere Weiterbehandlung, zur Einordnung nachfolgender Befunde, für eventuelle spätere Begutachtungen und zum eigenen Schutz gegen eventuelle spätere Vorwürfe braucht. Diese Aufzeichnungen sind m. E. auch sein eigenes, selbst erschaffenes Arbeitsmittel, sein Eigentum. Darum kann auch kein Bürger vom Arzt verlangen, dass der seine Aufzeichnungen über ihn vernichtet bzw. entsprechende Daten über ihn löscht.
Ein Vergleich soll das verdeutlichen: Niemand würde auf die Idee kommen, dem niedergelassenen Anwalt, dem Notar, dem Architekten, dem Gutachter oder anderen freien Berufen das Eigentum an ihren Aufzeichnungen, ob in herkömmlicher oder digitaler Art erbracht, abzusprechen. Darum hat der Bürger als Patient heute zwar ein Einsichtsrecht in alle Daten über seine Gesundheit, er darf auch entscheiden, wer auf seine digitalisierten Daten zugreifen darf – nach deutschem Recht ist er aber nicht Eigentümer.

In Estland mag das anders sein. Heißt „umfassende digitale Verwaltung“ im estländischen Gesundheitswesen auch „besseres Gesundheitswesen“? Da mag jeder für sich entscheiden, ob er sich im Krankheitsfall lieber in Estland oder in Deutschland behandeln lassen würde.
Da sprach der estländische Botschafter von „der am besten entwickelten digitalen Gesellschaft der Welt“. Hat Estland für die Gesundheitsdaten seiner Bürger auch den besten Datenschutz der Welt? Welche Probleme die Vernetzung medizinischer Einrichtungen bringt und welche Grenzen der Datenschutz im Gesundheitswesen hat, ist inzwischen publiziert und kann nachgelesen werden: http://dr-guenterberg.de/content/publikationen/2018/FA-Das-deutsche-TI-Projekt-aus-aerztlicher-Sicht.pdf.

Dr. Günterberg
Frauenarzt. Berlin

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