ABDA
E-Medikationsplan bald sektorübergreifend nutzbar
Das sektorübergreifende Netz der Telematikinfrastruktur wird aufgespannt. Am Montag haben die Apotheker gemeldet, dass sie die Anwendung des E-Medikationsplans starten wollen.
Veröffentlicht:Berlin. Nach den Ärzten sind nun weitere Leistungserbringer an der Reihe, sich in die Telematikinfrastruktur einzuklinken. Den Anfang machen die Apotheker, die jetzt nach der Zulassung des ersten E-Health-Konnektors und der Ausstellung von Heilberufsausweisen und Institutionenkarten begonnen haben, die knapp 19.000 Apotheken in Deutschland an die TI anzuschließen, heißt es in einer Mitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Laut Gesetz sollen Apotheker bis 30. September an die TI angeschlossen sein.
Über die Verbindung mit dem sicheren Datennetz sollen Apotheken auf Wunsch der Patienten den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte aktualisieren können. Ab 2021 werden sie dann arzneimittelbezogene Informationen in der elektronischen Patientenakte hinterlegen und ab 2022 auch flächendeckend elektronische Rezepte empfangen und bearbeiten.
Pünktlicher Anschluss aller Apotheken ist nicht drin
Betriebsintern seien Apotheken längst hoch digitalisiert und an zahlreiche Datennetze angeschlossen, heißt es weiter. „Nun wird endlich auch der sichere Austausch von Informationen mit anderen Leistungserbringern möglich sein. Das kann, soll und wird die Versorgung der Patienten maßgeblich erleichtern und verbessern“, wird Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), in der Mitteilung zitiert.
Die Kapazitäten der Hardwarehersteller und der Softwarehäuser, die die Anbindung vornehmen, würden es voraussichtlich jedoch nicht erlauben, bis zum 30. September 2020, dem gesetzlichen Stichtag, bereits alle Apotheken in ganz Deutschland am Netz zu haben, glaubt Becker.
Auch Apotheker bekommen E-Heilberufsausweise
Die Apothekerschaft habe viele Vorarbeiten geleistet, um den bundesweiten Rollout zu beschleunigen und die Anwendungen für die Patienten bestmöglich nutzbar zu machen: Nach ABDA-Informationen geben Landesapothekerkammern derzeit Heilberufsausweise (HBA) und Institutionenkarten (SMC-B) an die selbstständigen Apotheker heraus, die vor Ort zur Autorisierung und Inbetriebnahme der E-Health-Konnektoren notwendig sind.
Bisher ist allerdings erst der E-Health-Konnektor der CompuGroup Medical zugelassen, bei den anderen beiden Herstellern laufen derzeit noch Feldtests. Aber auch viele Krankenkassen sind nach Informationen der „Ärzte Zeitung“ noch nicht so weit, ihren Versicherten die PIN für die Gesundheitskarte zu schicken. Nur Versicherte, die ihre PIN eingeben, können die neuen Anwendungen der Gesundheitskarte nutzen. (ger)