Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion

E-Rezept: „Weitere vollständig digitale Einlösemöglichkeit gewünscht“

Die Bundesregierung konzentriert sich beim E-Rezept ganz auf den digitalen Weg der Einlösung über die Gesundheitskarte. Dabei hält sie sich zu genauen Daten bedeckt.

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Eine Person hält in einer Apotheke ihr Handy in der Hand, auf dem die App „Das E-Rezept“ zu sehen ist. Ein digitaler Zugang über diesen Weg allein wird für einen schnellen Rollout des E-Rezepts aber nicht reichen, glaubt die Bundesregierung.

Eine Person hält in einer Apotheke ihr Handy in der Hand, auf dem die App „Das E-Rezept“ zu sehen ist. Ein digitaler Zugang über diesen Weg allein wird für einen schnellen Rollout des E-Rezepts aber nicht reichen, glaubt die Bundesregierung.

© Mohssen Assanimoghaddam / dpa / picture alliance

Berlin. Das E-Rezept bleibt auf absehbare Zeit eine unvollendete Baustelle im Gesundheitswesen. Sonderliche Eile zeigt die Bundesregierung dabei nicht.

Das zeigt eine Antwort der Regierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema. Von Versicherten und Leistungserbringern werde „neben der elektronischen Rezept-App eine weitere vollständig digitale Einlösemöglichkeit gewünscht“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung und: „In Abhängigkeit von deren Verfügbarkeit wird die weitere Einführung des E-Rezepts erfolgen.“

Einen genauen Termin nennt die Bundesregierung dabei nicht, sie erwartet aber, dass die Nutzung des E-Rezepts deutlich zunehmen werde, wenn eine solche „zweite digitale Einlösemöglichkeit“ verfügbar sei. Dabei „prüft“ das Bundesgesundheitsministerium aktuell „verschiedene Maßnahmen, um den Rollout-Prozess zu unterstützen“.

Praxen mit „E-Rezept-ready-flag“?

Die gematik habe beispielsweise vorgeschlagen eine Art „E-Rezept-ready-flag“ für Praxen, ähnlich wie bereits für Apotheken, zu etablieren. Von den Gesellschaftern sei dieser Vorschlag „sorgfältig geprüft“ worden.

Hoffnung auf baldige Umsetzung hat die Bundesregierung laut Antwort, weil die gematik die Einlösemöglichkeit in der Apotheke über die eGK spezifiziert habe. Dabei sei man „in konstruktiven Gesprächen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz“, um dies datenschutzgerecht umzusetzen. Ein Versand des E-Rezept-Tokens über eine ungesicherte E-Mail oder eine SMS sei verworfen worden.

Die Nutzung der E-Rezept-App durch Versicherte ist bislang noch sehr begrenzt, der Zugang über die eGK wäre einfacher und könnte daher den Rollout beschleunigen. Bisher wird der Code für das E-Rezept daher in vielen Praxen noch auf Papier ausgedruckt. (ger)

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