Abrechnung
Einigung über COVID-Impfhonorare steht in vielen Regionen weiter aus
Schwerin/Saarbrücken. Anders als im benachbarten Schleswig-Holstein gibt es in Mecklenburg-Vorpommern noch keine Einigung über die Honorierung von COVID-Impfungen in der Regelversorgung. Wie ein Sprecher des Ersatzkassenverbandes auf Anfrage sagte, gab es bei einem neuerlichen Treffen am Freitag noch keine Einigung mit der Kassenärztlichen Vereinigung über das Ärztehonorar. Für den 2. Mai seien weitere Gespräche dazu vereinbart.
Der Bund war bereits zum 8. April mit dem Auslaufen der gesonderten Corona-Regelungen aus der Finanzierung der ärztlichen Impfleistung ausgestiegen und trägt nur noch die Kosten für den Impfstoff. COVID-Impfungen sollten dann in die Regelversorgung übergehen.
Hessisches Sozialministerium
In Hessen noch Hängepartie zur Vergütung der COVID-Impfung
Das saarländische Gesundheitsministerium rechnet in der nächsten Woche mit einer Einigung. Derzeit liefen noch Verhandlungen, teilte das Ministerium am Freitag in Saarbrücken auf dpa-Anfrage mit.
Auch in weiteren Regionen dauern die Verhandlungen zwischen KVen und Kassen an.
Einigungen zum COVID-Impfhonorar in der Regelversorgung sind bislang aus Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe, Hamburg, Thüringen, Bayern und Niedersachsen bekannt geworden. Kassenärztliche Vereinigungen und Kassen einigten sich in den Ländern in der Regel auf eine Honorarhöhe zwischen 15 und 16 Euro. (dpa/mv/lrs/eb)