Hessisches Sozialministerium

In Hessen noch Hängepartie zur Vergütung der COVID-Impfung

In Hessen gilt nach wie vor Kostenerstattung bei Corona-Impfungen: Da noch keine Einigung zur Impfvereinbarung vorliegt, dürfen Ärzte weiter nach GOÄ abrechnen.

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Corona-Impfung: Nach wie vor tun sich in vielen Bundesländern die Vertragspartner schwer, zu einer Einigung über die Honorare von COVID-Impfungen in der Regelversorgung zu kommen. (Archivbild)

Corona-Impfung: Nach wie vor tun sich in vielen Bundesländern die Vertragspartner schwer, zu einer Einigung über die Honorare von COVID-Impfungen in der Regelversorgung zu kommen. (Archivbild)

© Robert Michael / dpa

Wiesbaden. In Hessen gibt es bislang keine Vereinbarung zur Vergütung von Ärzten für Corona-Impfungen. Die Verbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen und die Kassenärztliche Vereinigung stünden noch in Verhandlungen, teilte das Sozialministerium in Wiesbaden auf Anfrage mit.

Auch bis zum Wochenende werde sich vermutlich nichts mehr tun, so ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung zur Ärzte Zeitung.

Rechnung an Patienten, Krankenkasse erstattet die Kosten

Bis eine Vereinbarung greift, rechnen Ärztinnen und Ärzte die Impfung nach GOÄ ab, bestätigt das Ministerium: „In der Zwischenzeit wird seitens der Krankenkassen hier das Kostenerstattungsprinzip praktiziert.“

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Dabei bekommen Versicherte, die eine Corona-Impfung wünschen, die private Rechnung der Arztpraxis von der Krankenkasse erstattet. Ärztinnen und Ärzte können dabei unter anderem die GOÄ-Nummern 1 (Beratung), 5 (körperliche Untersuchung) und 375 (Schutzimpfung) abrechnen.

Bislang gibt es Einigungen zum COVID-Impfhonorar in der Regelversorgung in einigen Bundesländern, unter anderem in Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe, Bayern und Niedersachsen. Die Vertragspartner in den Ländern einigten sich dabei in der Regel auf eine Honorarhöhe für die Corona-Impfung zwischen 15 und 16 Euro. (ger/dpa)

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