Elektronische Klage nur mit Signatur

MÜNCHEN (mwo). Ärzte, die gerichtlich gegen ihr Finanzamt vorgehen wollen, können dies seit 2005 auch elektronisch tun.

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Eine "qualifizierte digitale Signatur" ist dabei aber unerlässlich, hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden.

Der Kläger hatte seine elektronische Klage mit einfacher E-Mail eingereicht und berief sich auf die auch nach Einschätzung des BFH "verunglückten" Vorschriften in Hamburg.

Auch diese seien aber "erkennbar" dahin zu verstehen, dass eine qualifizierte Signatur erforderlich ist, so der BFH.

Az.: VII R 30/10

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