Verstoß gegen Vergaberichtlinien?
Ermittlungen gegen Mitarbeiter von Charité-Tochter
Gegen ein Tochterunternehmen der Charité laufen wieder Ermittlungen. Untersucht werden Vorwürfe der Untreue und des Verstoßes gegen Vergaberichtlinien.
Veröffentlicht:Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Charité Facility Management GmbH (CFM) wieder aufgenommen, darüber berichtet der Rundfunksender „rbb”. Seit Juni werde gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Charité Facility Management GmbH (CFM) ermittelt wegen des Verdachts der Untreue und Verstößen gegen Vergaberichtlinien für Aufträge. Details und Schadenssummen nannte die Staatsanwaltschaft gegenüber dem rbb nicht.
2021 hatte die Charité eine Sonderprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Gang gesetzt, nachdem über das Hinweisgebersystem ein mögliches Fehlverhalten bei der CMF gemeldet worden war. Konkret, so das Universitätsklinikum, sei es um acht Einzelsachverhalte gegangen. „Es wurden einzelne Verstöße gegen das Vergaberecht sowie gegen interne Compliance-Vorschriften festgestellt. Es wurde kein strafrechtlich relevantes Zusammenwirken von CFM-Mitarbeitern festgestellt”, erklärte Charité-Sprecherin Manuela Zingl auf Anfrage.
Nachforschungen schon einmal eingestellt
So seien alle Leistungen erbracht worden und auch die Erforderlichkeit der Leistungen sei gegeben gewesen. Bei der Charité sei es in keinem der geprüften Sachverhalte zu einem Vermögensschaden gekommen, so Zingl. Mangels Tatverdachts stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im Dezember ein. Aufgrund von einer Medienanfrage, so eine mögliche Erklärung, könne die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen jetzt wieder aufgenommen haben.
Bereits im März hat Linken-Politiker Tobias Schulze im Berliner Abgeordnetenhaus gefragt, ob es bei CFM Verstöße gegeben habe, weil er aus Gremien der Charité heraus auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht wurde. Die CFM ging 2019 in die Charité über und war davor privatisiert.
„Ich vermute, dass sowohl während der Zeit der teilprivaten Gesellschaft als auch unmittelbar nach der Eingliederung Bedingungen bestanden, die eine Verantwortungsdiffusion und damit auch unzureichende Controllingprozesse begünstigten. Die Rekommunalisierung war gerade aus dieser Sicht richtig, um bei dieser Größenordnung an Aufträgen ein transparentes und korrektes Beschaffungswesen sicher zu stellen”, sagte Tobias Schulz der “Ärzte Zeitung”. (mas)