Europäische Datenstrategie
Erstes EU-Gesetz zur Datenspende vor Verabschiedung
EU-Parlament und Rat haben sich auf eine Fassung des Daten-Governance-Gesetzes geeinigt, das die Nutzung medizinischer Daten in öffentlicher Hand unter anderem zu Forschungszwecken regeln soll.
Veröffentlicht:Brüssel. Die Möglichkeit der Europäer, ihre Daten zum Wohl der Allgemeinheit, etwa für medizinische Forschungsprojekte, freiwillig bereitzustellen, rückt näher. Am Dienstag haben die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über ein neues Gesetz erzielt, mit dem die Verfügbarkeit von Daten gefördert und ein vertrauenswürdiges Umfeld zur Nutzung von Daten für Forschung und für die Schaffung innovativer neuer Dienste und Produkte errichtet werden soll, das Daten-Governance-Gesetz (Data Governance Act/DGA).
Mit dem DGA wird laut Rat ein Mechanismus geschaffen, durch den die sichere Weiterverwendung bestimmter Kategorien von Daten des öffentlichen Sektors, die den Rechten anderer unterliegen, ermöglicht wird.
Dazu gehören beispielsweise Handelsgeheimnisse, personenbezogene Daten und durch Rechte des geistigen Eigentums geschützte Daten. Öffentliche Stellen, die diese Art der Weiterverwendung erlauben, müssen über eine angemessene technische Ausstattung verfügen, um sicherzustellen, dass Privatsphäre und Vertraulichkeit in vollem Umfang gewahrt bleiben.
Wettbewerbsvorteil für die Europäische Union?
Der DGA ist die erste Gesetzesinitiative unter dem Dach der europäischen Datenstrategie, die darauf abzielt, die Datenwirtschaft zu stärken, Wohlstand und Wohlergehen zu steigern und Europa einen Wettbewerbsvorteil zum Nutzen seiner Bürgerinnen und Bürger und seiner Unternehmen zu verschaffen. Unter dem Dach eines Europäischen Datenraumes soll so zum Beispiel bis 2025 ein spezieller Europäischer Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space/EHDS) geschaffen werden, in dem patientenbezogene Gesundheitsdaten interoperabelgrenzüberschreitend innerhalb der EU genutzt werden können – von der Diagnostik bis hin zur Therapie und Nachsorge.
Die zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission erzielte politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden. Auch die Kommission betonte am Dienstag, der DGA schaffe das Fundament für Maßnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten. „So könnte beispielsweise die Weiterverwendung medizinischer Daten – unter klaren Voraussetzungen – die Erforschung von Heilmitteln für seltene oder chronische Krankheiten voranbringen“, teilte die Kommission mit.