Vorentscheidung
EuGH stärkt erneut Anspruch auch von Teilzeitkräften auf Mehrarbeitszuschläge
Die EU-Rahmenvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung verbietet, Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten „schlechter“ zu stellen.