Vorentscheidung

EuGH stärkt erneut Anspruch auch von Teilzeitkräften auf Mehrarbeitszuschläge

Die EU-Rahmenvereinbarung zur Teilzeitbeschäftigung verbietet, Teilzeitbeschäftigte ohne sachlichen Grund gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten „schlechter“ zu stellen.

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