Kommentar zum BGH-Urteil

Faire Linie für Jameda

Der juristische Marathon, in dem Jameda über die Jahre sein Geschäftsmodell verteidigen, aber auch stetig anpassen musste, ist beendet.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Ja, ewige Nörgler auf Bewertungsportalen nerven. Allemal gilt das, wenn schlechte Bewertungen medizinisch falsch begründet sind und gleich daneben die Konkurrenzpraxis für sich Werbung macht.

Aber ein ebenso klares Ja: Bewertungsportale sind für die Verbraucher von unschätzbarem Wert. Und die Linie, die hier das Arzt-Bewertungsportal Jameda verfolgt, alle Ärzte und Zahnärzte zu listen, erhöht diesen Wert für die Patienten erheblich. In zahlreichen Verfahren haben Gerichte sich bemüht, diese Interessen in einen Ausgleich zu bringen.

So hat auch der Bundesgerichtshof mehrfach den gesellschaftlichen Nutzen solcher Portale unterstrichen, gleichzeitig aber betont, dass Jameda die Profile nicht zahlender „Basiskunden“ nicht als Werbeplattform für die zahlende Konkurrenz missbrauchen darf.

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Das ist eine faire Linie. Und alles sieht danach aus, dass der BGH der Überzeugung ist, Jameda habe seine Seiten inzwischen ausreichend angepasst und erfüllt die Anforderungen an eine komplette Arztliste. Jedenfalls hat der BGH entsprechende Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt.

Abschließende Gewissheit wird es zwar leider erst geben, wenn der BGH auch seine Entscheidungsgründe bekannt gibt. Doch kritische Ärzte sollten sich schon mal darauf einstellen und ihren Frieden mit dem Bewertungsportal machen.

Schreiben Sie dem Autor: wi@springer.com

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Kommentare
Dr.Dr. Peter A. Gorenflos 13.10.202118:01 Uhr

Skandal-Urteil
Gegen eine generelle Arztlistung spricht nichts, Neutralität vorausgesetzt. Jameda hat zahlende Kunden und nicht zahlende zwangsgelistete Portalteilnehmer. Wie durch Zauberhand haben die Kunden die besseren Noten, in großen und kleinen Stichproben. Jameda lebt von der Diskrepanz der Noten zugunsten seiner Kunden, auf Kosten der Zwangsteilnehmer und Noten zu manipulieren ist einfach und im Geschäftsinteresse.
Und dennoch soll das neutral sein? Jameda soll am Wettbewerb teilnehmen dürfen, die Web-Präsentation von Portalteilnehmern gegen Entgelt optimieren dürfen und dennoch alle Mediziner zwangslisten dürfen? Kein Aufschrei gegen dieses Unrecht, das auf einen Erpressungsversuch der Nicht-Zahler hinausläuft? Keine Forderung, dass Jameda eine andere Geldquelle suchen muss, z.B. Reise-, Auto- oder Elektronikkonzerne als Werbeträger gewinnen muss, wenn es trotz Bewertungsfunktion, trotz Ranking, alle Ärzte auflistet? Haben die Richter Wolfgang Büschers Artikel von 2017 zum Thema nicht gelesen? Er war BGH-Richter und Lauterkeitsrechtsexperte, hatte das Thema - soziale Medien und Bewertungsplattformen - ausführlich analysiert.
Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht aller, die für einen fairen Wettbewerb eintreten, es erteilt einem Portal die Lizenz zur Schutzgelderpressung.
Dieses Urteil ist ein Skandal!

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