Lebensversicherung

Fiskus verdient auch bei Auszahlung mit

Steueränderung: Auszahlungen im Versicherungsfall sind nach dem Verkauf einer Police künftig nicht mehr steuerfrei.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Finanzausschuss des Bundestages hat umfangreiche Steueränderungen beschlossen. Für Privatpersonen interessant sind vor allem die Änderungen, die sich künftig bei Lebensversicherungen ergeben. Denn nach einem Verkauf sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein, berichtet das Rechtsportal juris.

Die Bundesregierung begründe die Rechtsänderung damit, durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls.

Damit entfalle auch die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme. Denn, so die Ansicht der Regierung, für den Erwerber seien ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant und eben nicht die Risikovorsorge.

Wie juris berichtet, hätten die Koalitionsfraktionen den Entwurf jedoch noch einmal abgeändert: Keine Steuerpflicht entstehe bei Übertragungen im Zusammenhang mit Scheidungen oder Nachlässen.

Außerdem enthält der Änderungsbeschluss eine Klarstellung, dass bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht.

Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber "auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage", heißt es laut juris in dem Entwurf.

Aber auch im medizinischen Bereich könnte sich eine steuerliche Änderung ergeben: Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen nämlich Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden, berichtet juris.

Damit würden sie stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies sei allerdings von der Linksfraktion als Steuersubvention für die Privatisierung des Gesundheitswesens kritisiert worden, so das Rechtsportal. (eb)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Private Krankenversicherung

PKV-Verband dementiert „Trend zur Kürzung“

PKV-Marktführer

Debeka rechnet nicht mit Kostenschub durch neue GOÄ

Leitartikel zu „geringwertigen“ medizinischen Leistungen

Ärzte zwischen Überversorgung und Versorgungsdruck

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bei eliPfad überprüfen Patienten regelmäßig Vitalwerte mit digitalen Messgeräten. Die Fallmanagerinnen überprüfen die Werte und informieren bei Auffälligkeiten die betreuenden Ärzte.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Innovationsfonds-Projekt

eliPfad: Einbeziehung von Niedergelassenen ist schwierig

Was tun, wenn Patienten „ausflippen“? Ein Qualitätszirkel-Modul gibt Empfehlungen für die Praxis.

© LightFieldStudios / Getty Images / iStock

„Deeskalative Techniken“ entwickeln

KBV stellt Praxen Qualitätszirkel-Modul zu Gewalt zur Verfügung

Schutzmaßnahmen müssten immer wieder überprüft und angepasst werden, um unbefugte Zugriffe auf die Praxis-IT und damit auf die besonders sensiblen Patienten- und Abrechnungsdaten zu verhindern, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner.

© BRN-Pixel - stock.adobe.com

Cybersicherheit

IT-Sicherheitsrichtlinie gibt Arztpraxen ab Oktober neue Aufgaben