Lebensversicherung

Fiskus verdient auch bei Auszahlung mit

Steueränderung: Auszahlungen im Versicherungsfall sind nach dem Verkauf einer Police künftig nicht mehr steuerfrei.

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BERLIN. Der Finanzausschuss des Bundestages hat umfangreiche Steueränderungen beschlossen. Für Privatpersonen interessant sind vor allem die Änderungen, die sich künftig bei Lebensversicherungen ergeben. Denn nach einem Verkauf sollen die Auszahlungen bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht mehr steuerfrei sein, berichtet das Rechtsportal juris.

Die Bundesregierung begründe die Rechtsänderung damit, durch den Verkauf einer Lebensversicherung verliere die Versicherung den Zweck der Risikovorsorge bei Eintritt des Versicherungsfalls.

Damit entfalle auch die Grundlage für den steuerfreien Bezug der Versicherungssumme. Denn, so die Ansicht der Regierung, für den Erwerber seien ausschließlich die Renditeerwartungen aus der Kapitalanlage relevant und eben nicht die Risikovorsorge.

Wie juris berichtet, hätten die Koalitionsfraktionen den Entwurf jedoch noch einmal abgeändert: Keine Steuerpflicht entstehe bei Übertragungen im Zusammenhang mit Scheidungen oder Nachlässen.

Außerdem enthält der Änderungsbeschluss eine Klarstellung, dass bei der Veräußerung von Dividendenansprüchen vor dem Dividendenstichtag keine Steuerfreiheit besteht.

Die Auffassung, dass in solchen Fällen Steuerfreiheit bestehe, sei oft vertreten worden, beruhe aber "auf einem nicht zutreffenden Verständnis der geltenden Rechtslage", heißt es laut juris in dem Entwurf.

Aber auch im medizinischen Bereich könnte sich eine steuerliche Änderung ergeben: Nach dem Vorschlag der Bundesregierung sollen nämlich Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation von der Gewerbesteuerpflicht befreit werden, berichtet juris.

Damit würden sie stationären Einrichtungen gleichgestellt. Dies sei allerdings von der Linksfraktion als Steuersubvention für die Privatisierung des Gesundheitswesens kritisiert worden, so das Rechtsportal. (eb)

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