Versuche an Nachtigallen

Forschung versus Artenschutz

Dürfen Wissenschaftler Nachtigallen für die Autismusforschung nutzen? Das Berliner Verwaltungsgericht muss entscheiden.

Veröffentlicht:
Versuche an Nachtigallen: Sollen diese zum Wohle der Autismus-Forschung gemacht werden?

Versuche an Nachtigallen: Sollen diese zum Wohle der Autismus-Forschung gemacht werden?

© Victor Tyakht / stock.adobe.com

BERLIN. Zwei Wissenschaftlerinnen der Freien Universität Berlin wollen Nachtigallen für die Autismus-Forschung nutzen. Das Problem: Die stark bedrohten Bodenbrüter stehen unter Artenschutz. Und die Umweltbehörde in Berlin hat es abgelehnt, den Forscherinnen eine notwendige Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollen die Wissenschaftlerinnen nun erreichen, dass ihnen von Amts wegen doch noch grünes Licht für ihr Vorhaben gegeben wird.

Mit Hilfe von Nachtigallen wollen sie einer Mitteilung des Gerichtes zufolge die neuronalen Mechanismen untersuchen, die dem Duettgesang ("vocal turn taking") der kleinen Vögel zugrunde liegen. Aus der Untersuchung der Koordinationsprozesse im Gehirn erhoffen sich die Forscherinnen Erkenntnisse für das bessere Verständnis des Krankheitsbildes autistischer Kinder, die nicht in der Lage sind, eine soziale vokale Interaktion zu führen.

Zu diesem Zweck ist geplant, in den nächsten fünf Jahren 36 Nachtigallen als Nestlinge aus der Natur heraus zu entnehmen. Wenn sie ihr Gesangsrepertoire gelernt haben, wollen die Forscher unter Narkose einen Speicherchip im Gehirn implantieren.

"Nach den beabsichtigten Messungen sollen die Implantate entfernt und die Vögel je nach Heilungsverlauf in die freie Natur entlassen oder eingeschläfert werden", heißt es in der Vorschau des Verwaltungsgerichts. Wann dort verhandelt wird, steht noch nicht fest. (juk)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Judith Märtens 02.02.201816:31 Uhr

Nachtigallen als Versuchstiere

Wer hat hierzulande schon eine Nachtigall singen gehört? Hoffe doch sehr, daß der Artenschutz nicht zu gunsten weiterer "notwendiger" Tierversuche ausgehebelt wird.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung