Asylbewerberheim-Prozess

Freispruch für den Arzt

Im Prozess wegen unterlassener Hilfeleistung bei einem Flüchtlingskind im Asylbewerberheim in Zirndorf ist das Urteil gefällt: Der Arzt ist freigesprochen worden, drei Mitarbeiter erhalten Geldstrafen.

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Das Urteil des Amtsgerichts Fürth brachte dem angeklagten Arzt einen Freispruch.

Das Urteil des Amtsgerichts Fürth brachte dem angeklagten Arzt einen Freispruch.

© Arhan / fotolia.com

MÜNCHEN. Ein Arzt, der im Dezember 2011 im Bereitschaftsdienst ein fieberndes Kleinkind in der Asylbewerberunterkunft in Zirndorf untersucht hatte und das am nächsten Tag wegen einer schweren Meningokokkeninfektion als Notfall stationär aufgenommen wurde, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Fürth freigesprochen worden.

Gegen drei Mitarbeiter des Aufnahmelagers verhängte das Gericht wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung durch Unterlassung Geldstrafen.

Die Verwaltungsangestellte und die beiden Pförtner hätten gesehen, dass die Eltern in heller Aufregung waren und dass es dem Kind schlecht ging und trotzdem keinen Arzt oder einen Rettungswagen gerufen.

Stattdessen hätten sie den Vater aufgefordert, sich einen Krankenschein zu besorgen. Das sei ein "herzloses Verhalten", sagte der Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Bayerischer Flüchtlingsrat kritisiert Asylbewerberleistungsgesetz

In einer Stellungnahme erklärte der Bayerische Flüchtlingsrat, das Fehlverhalten der Mitarbeiter in der Asylbewerberunterkunft sei nur ein Teil des Problems. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach dem Asylsuchende nur Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen haben, leiste der Gesetzgeber einem solchen Verhalten Vorschub.

"Häufig maßen sich medizinisch inkompetente Bedienstete die Entscheidung an, ob ein dem Gesetz nach "legitimer" Behandlungsanspruch besteht - insbesondere wenn medizinisches Personal nicht unmittelbar greifbar ist", heißt es in der Stellungnahme der Organisation.

Manche Bedienstete meinten daher, sie müssten die "missbräuchliche" Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen verhindern.

"Der Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist lebensgefährlich", erklärte Alexander Thal, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. Das Gesetz müsse abgeschafft werden. Der Prozess habe zudem deutlich gemacht, dass bei der medizinischen Versorgung in der Asylbewerberunterkunft in Zirndorf "Desorganisation" herrsche.

Für Flüchtlinge, die sich bei gesundheitlichen Problemen oft nur schwer verständlich machen können, bestünden weiterhin Risiken. (sto)

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