Ambulante Pflegedienste
Fünf Angeklagte wegen Pflegebetrugs in Millionenhöhe vor Gericht
Der erste große Prozess wegen Verdachts auf Pflegebetrug in Augsburg hat begonnen. Weitere Verfahren im selben Komplex stehen noch an – auch Ärzte sind unter Verdacht.
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Ein angeklagter Mann geht im Schwurgerichtssaal des Landgerichts in Augsburg zur Anklagebank. Die Angeklagten sollen Pflegekassen um einen Millionenbetrag geschädigt haben.
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Augsburg. Wegen Betrugs mit Pflegeleistungen im Umfang von nahezu 3,3 Millionen Euro stehen seit Mittwoch fünf Verantwortliche eines Pflegedienstes vor dem Augsburger Landgericht.
Zu Beginn des Prozesses verlasen zwei Staatsanwältinnen die auf Dutzenden Seiten aufgelisteten Vorwürfe gegen die drei Frauen und zwei Männer. Die Beschuldigten sollen mehrere Pflegekassen und Sozialhilfeträger mehr als sieben Jahre lang mit unzulässig abgerechneten Pflegedienstleistungen geprellt haben.
Es handelt sich um das erste Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I gegen Verantwortliche mehrerer Pflegedienste in München und Augsburg. Bei den Landgerichten in den beiden Städten liegen deswegen bereits zwei weitere Anklagen, bei denen aber noch keine Termine für die Verhandlungen feststehen.
100 weitere Beschuldigte
Außerdem seien die Ermittlungsverfahren gegen rund 100 weitere Beschuldigte noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft im März berichtete. Unter den weiteren Beschuldigten sind Ärzte und insbesondere auch die angeblichen Patienten, für die die Pflegeleistungen gezahlt wurden. Die Betroffenen sollen Haushaltsdienstleistungen und Bargeld erhalten haben, wenn sie sich an dem Schwindel beteiligten.
Wie zu Beginn der Verhandlung bekannt wurde, gab es vor wenigen Wochen eine Vorbesprechung der Prozessbeteiligten. Demnach sieht die Staatsanwaltschaft für die 43 Jahre alte Hauptangeklagte eine acht- bis neunjährige Haftstrafe als gerechtfertigt an. Der Ehemann der Frau soll nach Vorstellung der Ankläger nur geringfügig kürzer in Haft. Die fünf Angeklagten werden sich nach Angaben der Verteidiger zu einem späteren Zeitpunkt in der Verhandlung zu den Vorwürfen äußern. (dpa)