Prozess

Für Raucher Adolfs wird es jetzt ernst

Für viele Raucher ist er ein Symbol des Widerstands: Wird Raucher Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung bleiben dürfen - oder muss er sie nach 40 Jahren räumen?

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DÜSSELDORF. Für Friedhelm Adolfs (75) entscheidet sich kommenden Donnerstag, ob er auf seine alten Tage aus seiner bescheidenen Wohnung in Düsseldorf geworfen wird. Weil er seine Nachbarn mit Zigarettenrauch massiv belästigt haben soll, war dem ehemaligen Hausmeister gekündigt worden.

Raucher verfolgen seither den Prozess, weil sie fürchten, dass ihnen Ähnliches widerfahren könnte. Vermieter und Nichtraucher wollen wissen, ob sie trotz des Rechts auf Rauchen in den eigenen vier Wänden eine Handhabe gegen rücksichtslose Raucher haben.

Dabei geht es am Donnerstag nur noch um die Frage, wem das Düsseldorfer Landgericht Glauben schenkt. Der schmächtige Rentner soll über Monate hinweg nicht vernünftig gelüftet und mehrere Abmahnungen ignoriert haben.

Aber genau diese Abmahnungen bestreitet Adolfs. Zwar habe ihn ein Vertreter der Hauseigentümerin auf den Qualm im Treppenhaus angesprochen, aber von einer Kündigung der Wohnung sei "nie die Rede gewesen". Und das ist entscheidend: Eine Abmahnung ist nur dann wirksam, wenn sie unverhohlen mit der Kündigung droht.

Fehlte die Drohung, wäre Adolfs aus dem Schneider. Das Gericht hat bereits kundgetan, dass die Vermieterin von der unbestritten wirksamen schriftlichen Abmahnung bis zur Kündigung mehr als ein Jahr und damit zu viel Zeit verstreichen ließ. Die Anwältinnen der Hauseigentümerin halten dagegen: Es habe noch mehrere, rechtlich einwandfreie mündliche Abmahnungen gegeben.

Dass es eine massive Geruchsbelästigung gab, hatte Adolfs frühere Anwältin nicht bestritten. Das war dem Rentner zum Verhängnis geworden, denn es gilt seither in dem Verfahren als unstrittig. Somit steht nun nur noch Aussage gegen Aussage und es kommt allein darauf an, wem das Gericht Glauben schenkt.

In erster Instanz vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hatte Adolfs verloren. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, der Witwer habe aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit seiner Nachbarn verletzt - durch mangelndes Lüften. Die fristlose Räumung sei gerechtfertigt. (dpa)

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