Mietrecht

Gekündigter Raucher geht in Berufung

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DÜSSELDORF. Der wegen Zigarettenrauchs fristlos gekündigte Düsseldorfer Mieter Friedhelm Adolfs geht gegen das Urteil des Amtsgerichts vor.

Gegen den Beschluss, der die fristlose Kündigung des 75-Jährigen durch die Vermieterin bestätigte, werde Berufung beim Landgericht Düsseldorf eingelegt. Das teilte der Anwalt des Rauchers, Martin Lauppe-Assmann, am Dienstag mit.

Das Amtsgericht hatte in dem aufsehenerregenden Prozess festgestellt, dass einem Mieter die Wohnung gekündigt werden darf, wenn er durch Zigarettenrauch seine Nachbarn belästigt. (dpa)

Az.: 24 C 1355/13

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