Der konkrete Fall
Für Sturmschäden gibt es erst Geld bei Stärke 8
Außergewöhnliche Wetterlagen häufen sich - und damit auch die dadurch verursachten Schäden. Gleich drei verschiedene Versicherungen springen ein.
Veröffentlicht:Frage: In unserer Region hat der Orkan "Elon" am Wochenende gewütet. Vor unserem Haus ist ein Baum umgekippt und hat mein Auto beschädigt. Zudem sind einige Ziegel vom Dach gefallen. Wie sind diese Sturmschäden versichert?
Antwort: Grundsätzlich kommen nach Sturmschäden drei verschiedene Versicherungen zum Tragen, erklärt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das sind die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung sowie die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung.
Gebäudeschäden, die durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. "Hat der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt, sind Folgeschäden durch eindringende Niederschläge ebenfalls über diese Police versichert", sagt Schweda. Das kann ein aufquellender Parkettfußboden sein, aber auch Wasserschäden an den Wänden.
Die Hausratversicherung springt ein, wenn durch das einlaufende Wasser Möbel, Kleidung oder Vorräte beschädigt oder zerstört werden. Allerdings sind durch starken Regen oder Hochwasser vollgelaufene Keller durch keine der beiden Policen gedeckt. "Für Schäden durch Hochwasser aufgrund von Starkregen muss eine separate Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden", heißt es beim Bund der Versicherten.
Wird das Auto durch den Sturm beschädigt, greift die Kaskoversicherung. Sie zahlt Schäden, die der Sturm direkt am Wagen verursacht hat, etwa wenn er umkippt. Aber auch wenn umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste Schäden anrichten, springt die Kasko ein.
"Der Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung geht den Autofahrern dabei nicht verloren", so Schweda. Er weist darauf hin, dass Betroffene den Schaden mit Fotos dokumentieren und so schnell wie möglich dem Versicherer melden sollen, damit es keine Probleme bei der Regulierung gibt.
Wichtig: Die Versicherer ersetzen Sturmschäden erst ab Windstärke 8 - also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Ob diese Bedingungen geherrscht haben, überprüfen sie anhand eines Datenabgleichs mit dem Deutschen Wetterdienst. (acg)