Urteil

Geld zurück wegen unwirksamer Bank-Klausel

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Banken dürfen nicht für ausnahmslos jede Kontobuchung eine Gebühr erheben. Entsprechende Geschäftsklauseln sind unwirksam, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Denn für fehlerhafte Buchungen dürften keine Gebühren anfallen. Durch solche Klauseln würden Kunden unzulässig benachteiligt.

Der BGH gab einer Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden gegen eine Raiffeisenbank statt.

Nach Schätzung der Schutzgemeinschaft gibt es bundesweit einige Hundert Banken, die solche unwirksamen Klauseln verwenden.

Als Folge des Karlsruher Urteils können die Kunden dieser Banken sämtliche Buchungsposten-Gebühren der letzten drei Kalenderjahre zurückfordern. (mwo)

Az.: XI ZR 174/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Bronchoflex Tubus ist ein flexibles Instrument

238 Abgeordneten legen Gesetzentwurf vor

Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen